Die neue Frist für die Anmeldung von Bauverstößen bei der zuständigen Baubehörde läuft nun am 8. Mai dieses Jahr ab.
Bis dahin muss der Antrag für die Legalisierung/Regulierung des Bauverstoßes eingegangen sein.
Hierbei sei noch einmal daran erinnert, dass ohne eine Bestätigung der Legalisierung von Baurechtsverstößen oder einer Bestätigung über die Konformität des Ist-Zustandes mit der ausgestellten Baugenehmigung, kein Weiterverkauf der Immobilie möglich ist. Den Notaren muss vor der Beurkundung diese Bestätigung vorliegen.
Gerne beraten wir und unsere Bauingenieure Sie über die Legalisierung in Zusammenarbeit mit unserer Deutsch-Griechischen Rechtsanwaltskanzlei.
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