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In Kürze wird die Höhe der ENFIA (Grundsteuer) in Griechenland für 2020 festgelegt

In Kürze wird die Höhe der ENFIA (Grundsteuer) in Griechenland für 2020 festgelegt

Die sogenannte einheitliche Immobilien-Besitzsteuer, ähnlich bei uns der Grundsteuer, wird in 2020 nicht erhöht!

17.06.2020

Nahzu alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer (dies gilt auch für Auslandsbürger) müssen in Griechenland, wie bei uns in Deutschland auch (Grundsteuer), eine jährliche sogenannte einheitliche Immobilien-Besitzsteuer bezahlen (ENFIA).

Die Höhe wird derzeit festgelegt, jedoch wurde bereits mitgeteilt, dass sich die ENFIA in diesem Jahr nicht erhöhen wird.

Der jeweilige entsprechende Bescheid wird so dann im Steuersystem TAXISnet eingestellt. In aller Regel hat hierauf dann Ihr Zustellungsbevollmächtiger in Griechenland, zumeist der Steuerberater, Zugriff.

Die ENFIA kann, wenn dies gewünscht ist und unter bestimmten Voraussetzungn, in bis zu 6 Monatsraten abbezahlt werden - die erste Rate wäre demnach zum 30. September diesen Jahres fällig, die letzte Rate zum 25. Februar 2021.

Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter, sobald die ENFIA-Bescheid ausgestellt worden und abrufbar sind.

Für weiterführende Fragen hierzu stehen wir Ihnen zusammen mit unserer kooperierenden Steuerkanzlei in Griechenland jederzeit sehr gerne zur Seite.

 
 

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