In Griechenland werden rückwirkend zum 21. Mai 2015 die sogenannten »objektiven Werte« (»antikeimenikes axies«), ähnlich der Einheitswerte in Deutschland und ein pro Quadratmeter ausgedrückter Wert, welcher die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Immobilie, auch für Ferien- und Zweitwohnsitze, darstellt, gesenkt!
Damit ergeben sich erneut günstigere Steuergrundlagen bei Erwerb zum Beispiel einer Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz in Griechenland!
Laut griechischem Finanzministerium werden die "objektiven Werte" im Schnitt zwischen 5 und 19 Prozent günstiger ausfallen als bis dato.
Beispiel Grunderwerbsteuer: Bei Kauf einer Immobilie oder Grundstück in Griechenland muss, wie zumeist überall, eine sogenannte einmalige Grunderwerbsteuer/Immobiliensteuer bezahlt werden. Diese beträgt in Griechenland aktuell günstige 3 Prozent. Die 3 Prozent berechnen sich aus dem höheren Wert welcher aus dem Vergleich des Kaufpreises (notariell beurkundeter Preis) mit dem des objektiven Wertes hervorgeht!
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