Wichtige Nachricht für alle Verkäufer von Immobilien und Grundstücken in Griechenland: Die bereits 2014 ausgesetzte Gewinnzuwachssteuer (Artikel 41 des griechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/2013) ) wird auch weiterhin ausgesetzt bleiben bis nunmehr 31.12.2019.
Somit können sie auch weiterhin einen etwaigen Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Griechenland steuerfrei vereinnahmen! Normalerweise müsste der Gewinn mit 15% versteuert werden.
Dies soll die nachhaltige Stärkung und Erholung des griechischen Immobilienmarktes sicherstellen.
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