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Wiedereinführung der Bescheinigung TAP

Wiedereinführung der Bescheinigung TAP

Beibringung eines Nachweises über die Zahlung der Gemeindesteuern (TAP) für Verkäufer wieder eingeführt!

03.08.2017

Die in 2014 für die Beurkundung des Kaufvertrags abgeschaffte Erforderlichkeit der Beibringung eines Nachweises vom Verkäufer einer Immobilie oder Grundstück über die Zahlung der Gemeindesteuern (TAP) wurde am 31.07.2017 wieder eingeführt.

Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt für Immobilien- oder Grundstücksübertragungen dieser Nachweis dem Notar vorgelegt werden muss. Anderenfalls kann der Kaufvertrag nicht beurkundet werden. Die Pflicht zur Beibringung trifft den Verkäufer.

Ob die Erteilung ähnlich wie in 2004 durch die Gemeinde erfolgen wird, oder sich an den Voraussetzungen bzw. dem Verfahren etwas ändern wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig geklärt. Alle Beteiligten (Rechtsanwälte, Notare etc.) warten hier auf weitere, offizielle Erläuterungen.

Wir halten Sie selbstverständlich über die weitere Entwicklung hierzu auf dem Laufenden.

 
 

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