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Newsletter Juli 2016
Schönen Urlaubsmonat August

Liebe Griechenlandfreunde,

die einzigartige geographische Lage des Ost-Peloponnes, wo die Fahrt dorthin schon ein Erlebnis an sich ist, entlang an der laut ADAC schönsten Küstenstraße Griechenlands, vorbei an ausgezeichneten Naturschönheiten und keinen Umweltveränderungen, den vielen Buchten mit dem sehr sauberen Meer, möchten wir Ihnen heute unsere aktuelle Top-Empfehlung vorstellen: Schmuckes Ferienhaus in exponierter Lage - ein Traumblick zum Verlieben!

Viele interessante Neuigkeiten rund um Griechenland entnehmen Sie unseren Rubriken »Aktuelle News und Tipps« sowie unseren »Kurznachrichten«. Bitte beachten Sie den entsprechenden Hinweis zu einer etwaig gewünschten Besichtigung oder Beratung vor Ort in Griechenland im Urlaubsmonat August!

Spartipp: Unsere liebe Kollegin Frau Stavroula Viliardou möchte Ihnen heute einen echten Spartipp mit auf den Weg geben: Erhalten sie von der Stromgesellschaft DEI einen Bonus!

Unseren heutigen Gastbeitrag hat Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis zum Thema »Immobilien vererben in Griechenland« verfasst - eine sehr interessante und wichtige Information!

Ihnen allen einen wunderschönen, sonnigen und erholsamen Urlaubsmonat August.

Ihr G I S-Team

Ihr G I S-Team
 

UNSERE AKTUELLE TOP EMPFEHLUNG

 

+++ Ost-Peloponnes: Ferienhaus in exponierter Lage +++

bei Pera Melana
ca. 5.400 m2 Grundstücksfläche
ca. 95 m2 Wohnfläche
Kaufpreis: 250.000 €
 
 

AKTUELLE NEWS UND TIPPS

 
 
Am 25. Juli eröffnet der neue Flughafen auf der drittgrößten Kykladeninsel Paros.
 

 
Bis 5. und ab dem 22. August stehen wir ihnen auch in Griechenland wieder mit vollem Engagement und Tatkraft zur Verfügung.
 

KURZNACHRICHTEN

 

Erhöhung unserer Baupreise

Viele Jahre haben wir, trotz immer wieder steigender Steuern, Gebühren und Materialkosten unsere Baupreise stabil gehalten. Ab 1. September 2016 werden wir unsere Baupreise nun geringfügig anpassen - Sie als unser Bestandskunde erhalten aber selbstverständlich "Bestandsschutz" und sollten Sie mit uns bis zum 31. Dezember diesen Jahres einen Bauvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie die noch aktuell gültigen Preise, gemäß unserer Preisliste.


Wieder 5 griechische Inseln unter den Top 10 in Europa

Das bekannte Reisemagazin "Travel and Leisure" kürte auch dieses Jahr wieder die 10 schönsten und besten Inseln Europas. Wieder einmal war Griechenland dominierend! Gleich 5 Insel schafften es unter die Top 10! Auf Platz 2 landete Santorin, hinter dem Sieger aus Italien, der Insel Ischia. Weiters schafften es in die Top 10 die ionischen Inseln (als Ganzes ohne Korfu) mit Platz 5, Platz 7 belegte die Party-Insel Mykonos, gleich dahinter auf Platz 8 folgt eine weitere Kykladeninsel, nämlich Paros, und Kreta belegt den 10. Platz.


Der Ausbau der Autobahnen in Griechenland schreitet voran

Die Umfahrung der Stadt Megalopolis auf dem Zentralpeloponnes, welches ein Teil der sogenannten "Morea-Autobahn" (Korinth-Tripolis-Kalamata) ist, wurde freigegeben. Somit verkürzt sich die Fahrzeit nach Kalamata um ca. eine weitere Viertelstunde. Der letzte noch fertigzustellende Abschnitt, Umgehung von Kalamata, wird voraussichtlich im Oktober diesen Jahres fertig - sodann wäre die "Morea-Autobahn" komplett fertiggestellt. Gerade der südwestliche Abschnitt des Peloponnes erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Investoren von Grundstücken und Immobilien und die schnelle und problemlose Erreichbarkeit ist ein wichtiger Investitionsfaktor.

Auch der Ausbau der Autobahn "Olympia Odos" (auf dem Peloponnes zwischen Korinth und Patras) entlang der Nordküste des Peloponnes schreitet voran: Der Abschnitt zwischen Alt-Korinth und Kiato wird voraussichtlich Ende Juli / Anfang August für den Verkehr freigegeben - ebenfalls noch im Sommer soll der Tunnel von Dervenakia fertiggestellt sein. Die gesamte, neu ausgebaute Autobahn soll demnach bis zum Frühjahr des kommenden Jahres sodann komplett fertiggestellt sein.

Ein weiterer sehr wichtiger Streckenabschnitt, die Autobahn "Ionia Odos" (verbindet Antirrio am Golf von Patras mit Ioannina) wird ebenfalls im Frühjahr 2017, voraussichtlich im März, für den Verkehr freigegeben. Damit verkürzt sich die Fahrzeit auf dieser Strecke auf nur noch knapp 2 Stunden - eine wesentliche Verbesserung, dauert die Fahrt auf dieser Strecke doch heute noch ca. 3 1/2 Stunden. Profitieren werden dadurch auch alle Reisenden, welche in Thessaloniki mit dem Flugzeug ankommen und mit dem Auto an die Ostküste Griechenlands weiterreisen.


Neues, modernes Krankenhaus auf Santorin

Auf der Kykladeninsel Santorin hat ein neu erbautes, modernes Krankenhaus seinen Betrieb aufgenommen. Santorin ist seit jeher eine der beliebtesten Urlaubsinseln Griechenlands. Ärzte aller wichtigen Fachrichtungen können dort eine optimale Betreuung und Behandlung sicherstellen.

 

SPARTIPP!

 

Erhalten sie von der Stromgesellschaft DEI einen Bonus

Privatkunden, welche eine Immobilie in Griechenland besitzen, erhalten von der griechischen Stromgesellschaft DEI einen Bonus!

Mit dem Ziel die Zahlungsmoral ihrer Kunden zu verbessern, hat die griechische Stromgesellschaft ab 1.1.2016 für Kunden, die im angegebenen Zahlungsziel ihre Stromrechnungen zahlen, eine Bonus-Ermäßigung eingeführt. Die Ermäßigung gilt für Kunden, die in 2015 ihre Stromrechnungen fristgerecht beglichen haben. Erstattet wird die doppelte Grundgebühr der Stromrechnung. Bei fristgerechter Zahlung aller Rechnungen in 2015 erfolgt die Rückerstattung in Gestalt einer Gutschrift in den Rechnungen des Jahres 2016. Diese Bonus-Ermäßigung wird voraussichtlich auch in 2017 für die Rechnungen aus dem Jahr 2016 Anwendung finden.

Nicht ermäßigt oder erstattet werden die Abgaben für Gemeindesteuer und staatliches Fernsehen, welche in Griechenland ja ebenfalls über die Stromrechnung eingezogen werden.

Schöne Urlaubszeit wünscht Ihnen Ihre

Stavroula Viliardou

 

IMMOBILIEN VERERBEN IN GRIECHENLAND

 

Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Athanassiadis

Auswirkungen der europäischen Erbrechtsverordnung - VO 650/2012 auf die Nachlassplanung und das Vererben von Immobilien deutscher Staatsbürger in Griechenland

Im August 2012 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO) in Kraft, welche auf Todesfälle ab dem 17. August 2015 in allen EU-Staaten außer Dänemark, Irland und Großbritannien Anwendung findet. Sie regelt grenzüberschreitende Erbsachen, indem sie u.a. bestimmt, welche Behörden in Erbfällen mit Auslandsbezug zuständig sind und welches Recht anwendbar ist.

Was ist jetzt anders?

Nach der älteren Rechtslage wurde im Todesfall eines Deutschen auch sein in Griechenland befindliches Vermögen nach den Bestimmungen des Deutschen Rechts an die Erben verteilt unabhängig davon, wo der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Mit Inkrafttreten der Verordnung kommt es dagegen entscheidend nicht nur auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen an, sondern vorrangig auf seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes.

Was bedeutet dies für Deutsche die in Griechenland eine Immobilie vererben wollen?

Für deutsche Staatsangehörige, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dies auch in Zukunft nicht ändern werden, bleibt alles beim Alten. Deutsche Staatsbürger welche zurzeit oder in Zukunft in Griechenland oder in einem anderen EU Mitgliedstaat leben, müssen hingegen darauf achten, dass sich im Todesfall das Erbe an die Erben nicht mehr nach deutschem Recht verteilt, sondern nach griechischem Recht oder sollte der Verstorbene beispielsweise zuletzt in Österreich gelebt haben nach österreichischem Recht.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz nach Griechenland verlegt hat, muss also damit rechnen, dass auf seinen Nachlass griechisches und damit für seine deutschen Angehörigen fremdes Erbrecht anwendbar ist. Dasselbe gilt umgekehrt für einen Griechen, der vor seinem Tode seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen können zum Teil gravierend sein. So beträgt bspw. das gesetzliche Erbe eines Ehegatten in Griechenland mangels Zugewinnausgleichs nur 1/4 der Erbschaft. Nach dem österreichischen Recht erhält der überlebende Ehegatte 1/3, während nach deutschem Recht der Ehegatte mit Zugewinnausgleich 1/2 erhält.

Was kann man unternehmen, wenn man das Haus in Griechenland nach deutschem Recht den Erben übertragen will?

Der Erblasser hat gem. Artikel 22 Abs. 1 EuErbVO die Möglichkeit, in einem Testament oder Erbvertrag festzulegen, dass auf seinen Nachlass abweichend vom o.g. Grundsatz des Aufenthaltsortes das materielle Recht des Staates angewendet wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Diese Rechtswahl ist jedoch beschränkt auf das „Heimatrecht“ und kann nicht beliebig ausgeübt werden. Ein im europäischen Ausland lebender Deutscher kann demnach nur das deutsche Recht wählen, ein spanischer Staatsbürger nur das spanische usw.
Wir empfehlen somit beim Aufsetzen eines Testamentes mit dem auch über Vermögensgegenstände in Griechenland verfügt wird, immer entsprechende Klauseln aufzunehmen, welche die Anwendung des deutschen Rechts in jedem Fall sicherstellen.

Welche Vorteile hat die Europäische Erbrechstverordung

Es ist besonders vorteilhaft, dass nunmehr gerichtliche Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat ergangen sind, nach Artikel 39 EuErbVO in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Auch öffentliche Urkunden in Erbsachen sollen gem. Artikel 59 EuErbVO in allen Mitgliedstaaten dieselbe formelle Beweiskraft wie im Ursprungsland haben.

In den Artikeln 62 ff. EuErbVO wird darüber hinaus erstmals ein grenzüberschreitend anerkanntes Dokument, welches in Inhalt und Wirkung dem deutschen Erbschein ähnelt, das sog. Europäische Nachlasszeugnis, eingeführt. Es dient dazu, die Erbenstellung in allen anderen Mitgliedsstaaten nachweisen zu können (bspw. für Eintragungen im Grundbuch) und wird ohne ein Anerkennungsverfahren oder das Anbringen einer Apostille anerkannt. Gemäß des Subsidiaritätsprinzips ersetzt das Europäische Nachlasszeugnis jedoch nicht die innerstaatlichen Schriftstücke. Man hat somit grundsätzlich die Wahl zwischen einem nationalen Erbschein und einem Europäischen Nachlasszeugnis.

Für weitere Informationen zum Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter der deutsch griechischen Rechtsanwaltsgesellschaft AP & Generalis jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße, Ihr

Dr. Nikolaos Athanassiadis

 

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