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Durch das seit Jahrzehnten in vielen touristisch erschlos-
senen Gebieten bestehende Grundbuch/Katasteramt
sind Eigentumsverhältnisse dort eindeutig geklärt.
Weiterhin bestehen für alle anderen Regionen
Transkriptionsbücher, in welchen der Eigentumseintrag
erfolgt. Darüber hinaus wird das Kataster- und Grund-
buchwesen weiter ausgebaut und reformiert.
Eine zusätzliche Sicherheit für beide Vertragsparteien
ist die gesetzliche Verpflichtung zur Anwesenheit der
Rechtsanwälte beider Parteien bei Vertragsabschluss
vor dem Notar. Dies um so mehr, als der Rechtsan-
walt des Käufers für die Lastenfreiheit der Immobilie
und die ordnungsgemäße Übertragung auf den neuen
Eigentümer haftet.
Bebauungsvorschriften
In der Regel sind Grundstücke, welche außerhalb ei-
ner geschlossenen Ortschaft liegen und mindestens
4.000
m² groß sind, mit 200 m² Bruttofläche bebau-
bar. Je größer das Grundstück, desto mehr m² Fläche
dürfen bebaut werden. Hier gilt die Regel: Pro m²
über 4.000 m² Grundstücksgröße können zusätzliche
0,02 %
bebaut werden.
Grundstücke, welche innerhalb einer geschlossenen
Ortschaft liegen, meist Ortsgrenze oder Ortsnähe mit bis
zu 2.000 Einwohnern, können je nach Grundstücksgrö-
ße zwischen 199 m² bis maximal 400 m² bebaut wer-
den. Vereinzelt gibt es auch Ausnahmeregelungen, zum
Beispiel, wenn Grundstücke parzelliert worden sind.
Gewährleistungen und Garantien
Auf Bauausführungen sowie Materialien gilt eine Ge-
währleistungs- und Garantiezeit von 2 Jahren. Für zum
Beispiel Elektrogeräte gilt die jeweilige Hersteller­
garantie – mindestens jedoch 1 Jahr.
Steuern und Gebühren beim Kauf
Immobilientransaktionen werden in Griechenland ent-
weder mit der Grunderwerbsteuer oder mit der Um-
satzsteuer besteuert. Die einmalige Grunderwerbsteu-
er beträgt zwischen 8 % und 10 %, das heißt für einen
Kaufpreis von 1 Euro bis 20.000 Euro werden 8 %, für
den darüber hinausgehenden Teil des Kaufpreises 10
%
in Anrechnung gebracht. Umsatzsteuerpflichtig ist
nur der Erwerb von neuen und bereits gebauten Im-
mobilien, die nach dem 1. Januar 2006 gebaut worden
sind und zum Beispiel von einem Bauträger gekauft
werden. Wenn Sie sich entschließen, eine Immobilie in
Griechenland mit uns neu zu bauen, fallen für Sie als
Bauherr auf den Bau keine Übertragungssteuern an.
Des Weiteren sind ca. 1,2% – 2 % an Rechtsanwalts-
und Notarkosten zu kalkulieren. Für die Grundbuch-
eintragung fallen weitere geringfügige Kosten in
Höhe von ca. 0,5 % an. Über jährlich wiederkehrende
Steuern, eine etwaige Vermögenssteuer (erst ab ei-
nem Immobilienvermögen > als 200.000 Euro) und die
neue Immobilien-Sondersteuer (gilt nur noch in 2012)
informieren wir Sie auf Anfrage gerne persönlich.
Wissenswertes über Nebenkosten,
Recht UND Steuern*
Hohe Sicherheit
*
Stand Dezember 2012