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Wichtige Änderungen im griechischen Baurecht!

Wichtige Änderungen im griechischen Baurecht!

+++ Beschleunigtes Baugenehmigungsverfahren +++ voraussichtliche Verlängerung der Regelung zu Ausnahmebebauungen +++

18.07.2022

Aktuell wurden wieder Neuerungen im griechischen Baurecht bekannt gegeben.

Wir sind gerade dabei diese alle einzusehen, auszuwerten, die für Sie wichtigsten Neuerungen heraus zu filtern und zu kommunizieren.

Unter anderem wurde das Baugenehmigungsverfahren für Grundstücke außerhalb eines Bebauungsplanes / im Außenbereich vereinfacht. Dabei können die einreichenden Bau-Ingenieure oder Architekten quasi direkt digital selbst die Baugenehmigung für die Bauherren einholen, was zu einer deutlich schnelleren Erlangung einer Baugenehmigung führt. Diese Änderung wurde auch schon vom griechischen Parlament beschlossen und die Änderung ist als Gesetz bereits in Kraft getreten (Anmerkung: Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt in Griechenland schon länger für Grundstücke innerhalb eines Bebauugsplanes / innerhalb einer Ortschaft). Details hierzu werden wir Ihnen in naher Zukunft hier vorstellen, gerne können Sie uns aber für nähere Informationen hierzu schon vorab kontaktieren.

Viele Ausnahmeregelungen, welche die Bebaubarkeit für Grundstücke außerhalb des Bebauungsplanes / im Außenbereich (auch sogenannte landwirtschaftliche Grundstücke) ermöglichen, obwohl diese eigentlich nicht (mehr) die dafür erforderlichen baurechtlichen Kriterien erfüllen, hätten nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren eigentlich nunmehr dieses Jahr abgeschafft werden sollen. Doch aller Voraussicht nach werden die Ausnahmeregelungen noch einmal verlängert. Wir halten Sie auch hier auf dem Laufenden.

Für Grundstücke außerhalb des Bebauungsplanes / im Außenbereich gilt neben anderen Kriterien generell, dass diese mindestens 4.000 m² groß sein müssen um hier eine Baugenehmigung erhalten zu können. Derzeit ist es aber so, dass zahlreiche Ausnahmeregelungen, die eine Bebauung ermöglichen, gelten, zum Beispiel eben auch für Grundstücke die kleiner als 4.000 m² (zum Beispiel geteilte Grundstücke) sind.

Wir sind jederzeit für Sie da, prüfen Ihr Grundstück und beraten Sie hier zusammen mit unseren erfahrenen Architekten und Bauingenieuren ganz individuell, damit auch Ihr Traum von einem Ferienhaus in Griechenland sicher Wirklichkeit werden kann.

 
 

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