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Änderungen im griechischen Baurecht beschlossen

Änderungen im griechischen Baurecht beschlossen

Viele Ausnahmeregelungen werden nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren abgeschafft - Bebauungsfaktor wird per sofort reduziert

18.12.2020

Wie bereits mit unserer News vom 17. August diesen Jahres berichtet, plante Griechenland Änderungen am bestehenden Baurecht - diese Änderungen wurden nunmehr auch vom Parlament beschlossen und die Änderungen sind als Gesetz bereits in Kraft getreten.

Beschlossen wurde unter anderem, wie schon von G I S im August diesen Jahres berichtet, dass viele bestehende Ausnahmeregelungen zur Bebauung von Grundstücken außerhalb der Ortschaften / außerhalb des Bebauungsplanes nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren abgeschafft werden – heißt, nach 2 Jahren wären dann solche Grundstücke nicht mehr bebaubar. Es muss aber immer jeder Einzelfall geprüft werden, inwieweit die Änderungen das jeweilige Grundstück auch tatsächlich betreffen.

Für Grundstücke außerhalb der Ortschaften / außerhalb des Bebauungsplanes gilt neben anderen Kriterien generell, dass diese mindestens 4.000 m² groß sein müssen um hier eine Baugenehmigung erhalten zu können. Derzeit ist es aber so, dass zahlreiche Ausnahmeregelungen gelten, zum Beispiel eben auch für Grundstücke die kleiner als 4.000 m² (zum Beispiel geteilte Grundstücke) sind.

Wir raten dringend dazu, zumindest innerhalb der nächsten 2 Jahre für Grundstücke, welche hiervon betroffen sind, einen Bauantrag einzureichen damit das Baurecht nicht verwirkt wird und das Grundstück auch nach 2 Jahren noch bebaut werden kann. 
Kommen Sie hier gerne einfach auf uns zu – wir prüfen anhand des topographischen Planes des Grundstücks und der Lage, ob auch Ihr Grundstück davon betroffen ist und wenn ja, was genau sich für Sie ändert.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Bebauungsfaktor für Grundstücke außerhalb der Ortschaft / außerhalb des Bebauungsplanes per sofort geändert wird. Bisher konnten Grundstücke, welche außerhalb der Ortschaft gelegen und mindestens 4.000 m² groß sind, mit mindestens 200 m² Bruttofläche bebaut werden. Je größer das Grundstück desto höher auch die mögliche Bebauung.

Nunmehr ändert sich, dass solche Grundstück, welche mindestens 4.000 m² groß sind, die Bruttobaufläche auf 186 m² sinkt. Für Flächen über 4.000 m² Größe gilt dann ab 4.001 m² ein Bebauungsfaktor von 0,018. 
Beispiel bei einer Grundstücksgröße von 6.000 m²:
186 m² (für die ersten 4.000 m²) + 2.000 m² x 0,018 = 222 m² Bruttofläche.
Ab einer Grundstücksgröße von 8.001 m² reduziert sich dann für die Fläche über den 8.000 m² der Bebauungsfaktor auf 0,009. Die gesamte Bruttofläche darf aber insgesamt 360 m² nicht überschreiten!

Für Grundstücke für welche eine Ausnahmeregelung zur Bebauuung bestehen und zum Beispiel kleiner als 4.000 m² sind wird die Bebauung wie folgt festgelegt: Grundstücke bis 2.000 m² können mit bis zu 150 m² Bruttofläche bebaut werden, für die Fläche zwischen 2.001 und 4.000 m² gilt der Bebauungsfaktor 0,018. 

Generell gilt aber, dass nicht grundsätzlich alle Grundstücke außerhalb der Ortschaften / außerhalb eines Bebauungsplanes davon betroffen sind – hier gibt es wieder Ausnahmen, wie zum Beispiel für Grundstücke die bereits innerhalb eines Flächenutzungsplan / Raumordnungsplan eingegliedert sind und sich daher die Bebaubarkeit nicht zwingend reduziert. Auch dies muss wieder im Einzelfall geprüft werden.

Es wurden auch so wichtige Änderungen wie Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit etc. beschlossen. Unter anderem ist es zukünftig erforderlich, dass bei Neubauten biologische Kleinkläranlagen (Abwasser) gebaut werden müssen.

Gerade für Ausländer, die sich in Griechenland ein Grundstück zum Bau eines Ferienhaus / Zweitwohnsitz gekauft haben, sind diese Änderungen wichtig, da hierfür in aller Regel eben solche Grundstücke, welcher außerhalb der Ortschaften und außerhalb eines Bebauungsplanes in Alleinlage liegen, bebaut werden sollen.

Wir sind jederzeit für Sie da, prüfen Ihr Grundstück und beraten Sie hier zusammen mit unseren erfahrenen Architekten und Bauingenieuren ganz individuell, damit auch Ihr Traum von einem Ferienhaus in Griechenland sicher Wirklichkeit werden kann.

 
 

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