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Mieteinnahmen müssen dort versteuert werden wo die Immobilie liegt ...

Mieteinnahmen müssen dort versteuert werden wo die Immobilie liegt ...

... auch wenn Sie in den Genuß der griechischen Flat-Tax kommen und Ihren Erstwohnsitz nach Griechenland verlegt haben!

23.09.2020

In unserem G I S Newsletter Juli hat Herr Dr. Günther Sammer von unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei AP & Generalis (Athen / Berlin) im Rahmen eines Gastbeitrages darüber berichtet, dass ausländische Rentner, die Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Griechenland verlegen, in den Genuß einer sogenannten Flat-Tax in Höhe von 7% auf alle ausländischen Einkünfte kommen. Zu diesen Einkünften soll nicht nur die Rente, sondern auch andere Einkünfte, die vom Rentner im Ausland erzielt werden, zählen, sodass hier bei entsprechend hohen Einkünften eine nicht unerhebliche Steuerersparnis eintreten kann.

Achtung: Dies gilt jedoch nicht für Mieteinnahmen, welche Sie z. Bsp. in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz erzielen! Mieteinnahmen aus Immobilien müssen dort versteuert werden, wo die Immobilie liegt, man spricht hier vom sogenannten Belegenheitsprinzip. Wenn Sie also Einnahmen aus Vermietung für Ihre Wohnung in z. Bsp. München, Wien oder Zürich erzielen, sind diese Einnahmen auch dort zu versteuern und nicht in Griechenland, auch wenn Sie Ihren Erstwohnsitz nach Griechenland verlegt haben sollten!

Für weitere Auskünfte können Sie uns hierzu gerne kontaktieren und wir helfen Ihnen mit unseren kooperierenden Steuerberatern und Rechtsanwälten gerne weiter.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass Sie in den Genuss der griechischen Flat-Tax kommen, können Sie gerne in unserem G I S Newsletter Juli 2020 nachlesen.

 
 

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