Status quo Corona-Lage in Griechenland: Keine Quarantäne mehr bei Einreise!

Status quo Corona-Lage in Griechenland: Keine Quarantäne mehr bei Einreise!

Seit 19. April keine Quarantäne mehr bei Einreise, jedoch teils bei Rückkehr - stufenweise Lockerungen ab dem 3. Mai - leicht sinkende Inzidenz

30.04.2021

Griechenland wird nach wie vor als Risikogebiet eingestuft und es besteht weiterhin eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, jedoch ist nunmehr seit dem 19. April für alle Reisende aus EU-Ländern und des Schengenraums die Einreise nach Griechenland ohne eine anschließende Quarantäne in Griechenland möglich. Wichtig ist jedoch weiterhin, dass alle Einreisende ab fünf Jahren entweder mit einer Bescheinigung über einen nicht älter als 72 Stunden zurück liegenden negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer verfügen oder aber anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer Sprache unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen kann (muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein). Bei Vorliegen des vollständigen Impfschutzes kann auf den PCR-Test verzichtet werden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Einreise auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki erfolgen kann oder alternativ auf dem Landweg über Promachonas und Nymfaia (Bulgarien). Auch die Einreise auf dem Seeweg via Fähre über zum Beispiel Italien kommend ist möglich.
Teils werden bei Ankunft noch kostenlose Schnelltests durchgeführt. Zudem gilt weiterhin die Online-Anmeldepflicht, welche bis spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland erfolgt sein muss (Formular „Passenger Locator Form“).

Quarantäne bei Rückreise in Ihrem Heimatland

In Ihrem Heimatland (Deutschland, Österreich und in der Schweiz) müssen Sie leider weiterhin in Quarantäne, da Griechenland nach wie vor als Risikogebiet gelistet wird
. Wir möchten Ihnen eine kurze Übersicht aufgeben, was genau in Ihrem Bundesland hierzu gilt:

Deutschland:
Für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt eine 10tägige Quarantäne welche nach einem negativen Test frühestens nach 5 Tagen beendet werden kann. Für die Bundesländer Niedersachsen und Hamburg gilt gar eine 14tägige Quarantäne, welche ebenfalls nach 5 Tagen beendet werden kann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein negativer Coronatest vorliegt.
Für Nordrhein-Westfalen gelten einfachere Vorschriften: Hier gilt grundsätzlich ebenfalls eine 10tägige Quarantäne bei Einreise, jedoch gilt diese nicht, wenn Sie eine negative Einreisetestung mittels eines Schnell- oder PCR-Test binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise vorweisen können.

Zudem gilt auch weiterhin, dass für alle Rückkehrer aus einem Risikoland wie auch aus einem Nicht-Risikoland nach Deutschland eine Testpflicht besteht, welche im Abreiseland durchgeführt werden muss. Nur bei einem negativen Test darf wieder eingereist werden! Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, Fähre oder mit dem Auto unterwegs sind.

Österreich:
Auch in Österreich gilt eine 10tägige Quarantäne bei Einreise, diese kann nach einem negativen Test nach 5 Tagen beendet werden.

Schweiz:
Alle Schweizer müssen bei Rückreise ebenfalls eine 10tägige Quarantäne einhalten, mit einem negativen Test kann diese frühestens ab dem 7. Tag beendet werden.

Inzidenz und Impfquote in Griechenland

Der Inzidenzwert in Griechenland liegt per 30. April bei 158,40 (Quelle: Johns Hopkins University). Die Inzidenz scheint derzeit wieder leicht zu sinken, nach wie vor am stärksten betroffen sind die Ballungszentren Athen und Thessaloniki.

Die erste Impfung haben zum Stand 30. April 20,45% der Bevölkerung erhalten, die vollständige Impfung 9,06%.

Stufenweise Lockerungen ab dem 3. Mai

Nach dem griechisch-orthodoxen Osterfest dürfen ab dem 3. Mai zunächst die Gastronomiebetriebe Ihre Außenbereiche öffnen. Die Angestellten der Restraurants, Cafés und Tavernen müssen regelmäßig getestet werden, Stühle und Tische sind mit entsprechenden Abständen zu platzieren.
Die nächtliche Ausgangssperre soll so dann von 23 Uhr bis 5 Uhr gelten.

Ab dem 10. Mai dürfen die Schulen wieder öffnen. Und ab dem 15. Mai soll auch das Reiseverbot innerhab Griechenlands (Reise in eine andere Region zu privaten Zwecken / derzeit darf nur aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen in eine andere Region gereist werden) aufgehoben werden.

Urlaub in Griechenland

Die Wiederaufnahme des Tourismusbetriebs für Ferienreisende aus den EU-Staaten ist ab 15. Mai geplant. Laut dem griechischen Tourismusministerium ist auch dann entweder ein Impfnachweis oder ein negativer Corona-Test vorzulegen.

Aktuelle Lockdownregeln in Griechenland (wie bisher / gültig bis vorerst zum 3. Mai) / erste Lockerungen ab dem 3. Mai siehe vorherige Absätze

Entsprechend der epidemiologischen Lage ist Griechenland in verschiedene Risikozonen eingeteilt. Je nach Farbe gelten abweichende Regelungen.
Bei dunkelroter Einstufung ist der zulässige Bewegungsradius auf die Gemeinde oder 2 km rund um das Zuhause begrenzt!


Die Wohnung darf nur mit einer Sondergenehmigung für berufliche Fahrten oder bei Vorliegen folgender Gründe verlassen werden:

  • Besuch beim Arzt oder in der Apotheke
  • Einkaufen im Supermarkt
  • teils auch Einkauf in Einzelhandelsgeschäften für längstens 2 Stunden möglich  (je nach epidemiologische Einstufung in weniger belasteten Gebieten)
  • Bank- und Behördengänge
  • Betreuung hilfsbedürftiger Menschen und Kinder (auch Begleitung zur Schule)
  • Teilnahme an einer Hochzeit, Taufe oder Beerdigung
  • sportliche Betätigung im Freien (muss aber in der Nähe des Wohnortes sein)
  • das Ausführen von Hunden

Von 22 bis 5 Uhr gilt weiterhin die landesweite Ausgangssperre, ausgenommen sind davon Berufstätige die eine entsprechende Bestätigung bei sich führen können sowie Fahrten aus medizinischen Gründen und das ausführen eines Haustieres.

In Griechenland gilt nach wie vor eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen und geschlossenen Räumen wie Supermärkte, im Einzelhandel, in Büros mit Kundenverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in allen medizinischen Einrichtungen sowie auch auf Wochenmärkten. Zudem muss eine Maske landesweit überall in Freien getragen werden. Bei Missachtung der Maskenregel droht ein Bußgeld von 300 Euro.

Für Einheimische gelten auch weiterhin strikte Reisebeschränkungen, von einer Region in eine andere darf man nur aus zwingenden Gründen reisen wie z. Bsp. aus beruflichen oder medizinischen. Mit Ausnahme Athen: Dort darf man sich zwischen den 8 Regionalbezirken bewegen.

Selbst Flüge innerhalb Griechenlands sind derzeit nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.

 
 

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