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Die Corona-Lage in Griechenland: Reisestart ab voraussichtlich Mitte Mai

Die Corona-Lage in Griechenland: Reisestart ab voraussichtlich Mitte Mai

Derzeit hohe Inzidenz - ganz Griechenland Risikogebiet - Quarantäne bei Einreise verlängert bis 5. April - Tourismus soll ab Mitte Mai starten

30.03.2021

Sowohl das RKI (Robert-Koch-Institut) wie auch das österreichische BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) und ab dem 5. April auch das schweizerische BAG (Bundesamtes für Gesundheit) stufen derzeit ganz Griechenland als Risikogebiet aufgrund der aktuell hohen Inzidenzzahlen ein. Es wird daher vor nicht notwendigen touristischen Reisen nach ganz Griechenland gewarnt.

Der Inzidenzwert in Griechenland liegt per 30. März bei 162,40 (Quelle: Johns Hopkins University). Leider ist die Inzidenz in letzter Zeit stetig gestiegen. Am stärksten sind nach wie vor die Ballungszentren Athen und Thessaloniki betroffen.

Einreise

Sollten Sie dennoch nach Griechenland einreisen, sind Sie verpflichtet sich sofort in eine 7-tägige Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne kann auch zum Beispiel in der eigenen Ferienimmobilie erfolgen. Eine frühere Ausreise ist jedoch weiterhin möglich! Diese Regelung gilt vorerst bis 5. April.

Darüber hinaus müssen Sie auch in Ihrem Heimatland in Quarantäne. Informieren Sie sich hierzu bei Bedarf bei Ihrer jeweils zuständigen Behörde.
Zudem gilt neu, dass für alle Rückkehrer aus einem Risikoland wie auch aus einem Nicht-Risikoland nach Deutschland eine Testpflicht besteht, welche im Abreiseland durchgeführt werden muss. Nur bei einem negativen Test darf wieder eingereist werden! Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, Fähre oder mit dem Auto unterwegs sind.

Eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer muss auch weiterhin vorgezeigt werden wenn Sie dennoch nach Griechenland einreisen und die Probeentnahme darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei Ankunft wird teils ebenfalls ein COVID-19-Schnelltest in Griechenland durchgeführt, auch bleibt die Anmeldepflicht über das Online-Formular „Passenger Locator Form“ (PLF) weiterhin bestehen.

Laut neuesten Informationen besteht bei Einreise über den Seeweg (Fähre) anscheinend keine Verpflichtung einen PCR-Test vorzulegen. Wir empfehlen diesen aber trotzdem durchzuführen und die negative Bescheinigung bei sich zu führen.

Restart des griechischen Tourismus

Das griechische Tourismusministerium plant die Wiedereröffnung des griechischen Tourismus und reguläre Urlaubsreisen für alle ab dem 14. Mai.
Derzeit laufen etliche Pilotprojekte mit Urlaubern aus verschiedenen Ländern, welche in speziellen Hotelanlagen untergebracht werden.

Griechenland hat das Thema digitaler EU-Impfpass mit angeschoben, jedoch steht noch nicht fest, wann genau dieser kommen wird. Als Ziel gibt die EU den 1. Juni aus. Zum Restart des griechischen Tourismus wird Griechenland von daher verstärkt auf Testungen setzen. Laut Informationen des griechischen Tourismusministerium werden keinesfalls nur Geimpfte Urlaub in Griechenland machen können, sondern eben auch jene die einen negativen Test vorweisen können.

Lockdown in Griechenland

Der landesweite Lockdown wurde ebenfalls vorerst bis zum 5. April verlängert.

Entsprechend der epidemiologischen Lage ist Griechenland in verschiedene Risikozonen eingeteilt. Je nach Farbe gelten abweichende Regelungen.
Bei dunkelroter Einstufung ist der zulässige Bewegungsradius auf die Gemeinde oder 2 km rund um das Zuhause begrenzt!


Die Wohnung darf nur mit einer Sondergenehmigung für berufliche Fahrten oder bei Vorliegen folgender Gründe verlassen werden:

  • Besuch beim Arzt oder in der Apotheke
  • Einkaufen im Supermarkt
  • teils auch Einkauf in Einzelhandelsgeschäften für längstens 2 Stunden möglich  (je nach epidemiologische Einstufung in weniger belasteten Gebieten)
  • Bank- und Behördengänge
  • Betreuung hilfsbedürftiger Menschen und Kinder (auch Begleitung zur Schule)
  • Teilnahme an einer Hochzeit, Taufe oder Beerdigung
  • sportliche Betätigung im Freien (muss aber in der Nähe des Wohnortes sein)
  • das Ausführen von Hunden

Von 21 bis 5 Uhr gilt weiterhin die landesweite Ausgangssperre, ausgenommen sind davon Berufstätige die eine entsprechende Bestätigung bei sich führen können sowie Fahrten aus medizinischen Gründen und das ausführen eines Haustieres.

In Griechenland gilt nach wie vor eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen und geschlossenen Räumen wie Supermärkte, im Einzelhandel, in Büros mit Kundenverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in allen medizinischen Einrichtungen sowie auch auf Wochenmärkten. Zudem muss eine Maske landesweit überall in Freien getragen werden. Bei Missachtung der Maskenregel droht ein Bußgeld von 300 Euro.

Für Einheimische gelten auch weiterhin strikte Reisebeschränkungen, von einer Region in eine andere darf man nur aus zwingenden Gründen reisen wie z. Bsp. aus beruflichen oder medizinischen. Mit Ausnahme Athen: Dort darf man sich zwischen den 8 Regionalbezirken bewegen.

Selbst Flüge innerhalb Griechenlands sind derzeit nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.

 
 

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