Wie schon mit unserer News vom 29. September 2015 berichtet, werden in Griechenland schrittweise die noch gültigen, ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf den griechischen Inseln abgeschafft.
Nunmehr gelten auch ab dem 01. Juni 2016 auf den noch verbliebenen Inseln Syros, Thasos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonnisos, Kea, Antiparos und Sifnos der generelle, neue Mehrwertsteuer-Regelsatz von 24%.
Für diesbezügliche Fragen stehen wir Ihnen zusammen mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
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