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Die Gewinnzuwachssteuer ist ausgesetzt!

Die Gewinnzuwachssteuer ist ausgesetzt!

Bis 31.12.2016 gilt nunmehr definitiv die Aussetzung der Gewinnzuwachssteuer bei Verkauf von Immobilien!

08.01.2015

Mit unserer News vom 22.12.2014 hatten wir Sie ja schon darauf hingewiesen, dass nach neuesten Überlegungen der griechischen Regierung und dem zuständigen Finanzministerium zur weiteren Stimulierung und Stärkung des Immobilienmarktes in Griechenland die sogenannte Gewinnzuwachssteuer (Kapitalertragsteuer) ab dem 01.01.2015 für 2 Jahre bis zum 31.12.2016 ausgesetzt werden soll.

Dieses Gesetz ist nun auch im Parlament mehrheitlich beschlossen worden und somit gilt die Aussetzung der Gewinnzuwachssteuer definitiv, da Ende letzten Jahres noch nicht ganz klar war, ob dieses Gesetz noch rechtzeitig vor den Neuwahlen das Parlament passieren wird.

Normalerweise muss die Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis, insofern ein Gewinn entstanden ist, mit 15% versteuert werden. Die Aussetzung dieser Steuer dürfte auch für Investoren auf dem griechischen Immobilienmarkt von grossem Interesse sein, da somit die Kalkulationsgrundlage und Renditeberechnung, insofern Sie innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder verkaufen wollen, eine einfachere und rentablere ist.

 
 

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