Immobiliensuche

 
Gewinnzuwachssteuer soll eingefroren werden!

Gewinnzuwachssteuer soll eingefroren werden!

Ab dem 01.01.2015 soll die Gewinnzuwachssteuer bei Verkauf von Immobilien für 2 Jahre ausgesetzt werden!

22.12.2014

Laut neuesten Überlegungen der griechischen Regierung und dem zuständigen Finanzministerium soll zur weiteren Stimulierung und Stärkung des Immobilienmarktes in Griechenland die sogenannte Gewinnzuwachssteuer (Kapitalertragsteuer) ab dem 01.01.2015 für 2 Jahre bis zum 31.12.2016 ausgesetzt werden.

Diese Neuregelung wurde offenbar auch schon mit der "Troika" abgestimmt und soll auch zur weiteren Erholung der griechischen Wirtschaft beitragen.

Normalerweise muss die Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis, insofern ein Gewinn entstanden ist, mit 15% versteuert werden. Die Aussetzung dieser Steuer dürfte auch für Investoren auf dem griechischen Immobilienmarkt von grossem Interesse sein, da somit die Kalkulationsgrundlage und Renditeberechnung, insofern Sie innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder verkaufen wollen, eine einfachere und rentablere ist.

 
 

Haben Sie Fragen?

Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich!
 
 

Kontakt

G I S Global Immobilien
Service GmbH
Oberer Graben 51, 86152 Augsburg Deutschland
Telefon: +49 (0) 821 / 748296-0 

Kontakt aufnehmen

Newsletter abonnieren

 
 

Copyright © G I S Global Immobilien Service GmbH - Immobilien Griechenland - individuelles Bauen Griechenland - 1998-2019. Alle Rechte vorbehalten.