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Berechnung der Grunderwerbsteuer auf den tatsächlichen Kaufpreis

Berechnung der Grunderwerbsteuer auf den tatsächlichen Kaufpreis

Ab dem 01.01.2015 wird die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in Griechenland auf den reellen Kaufpreis vorgenommen.

05.12.2014

Am 01.01.2014 wurde die Grunderwerbsteuer in Griechenland von 8 bzw. 10% auf nunmehr einheitlich 3% gesenkt. Dies hat zur weiteren Erholung des Immobilienmarktes, insbesondere des Ferienimmobilien- und Zweitwohnsitzmarkt geführt.

Ab 01.01.2015 wird nunmehr die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ausschliesslich auf den tatsächlichen Kaufpreis, also den im notariellen Kaufvertrag aufgeführten Preis der Immobilie, vorgenommen.

Bisher galt die Regelung, dass das Finanzamt in Griechenland die Grunderwerbsteuer entweder aus dem Einheitswert oder eben aus dem im notariellen Kaufvertrag stehenden Betrag berechnet, je nachdem wo der Ertrag für das Finanzamt höher war. Der Einheitswert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer soll nunmehr nicht mehr zugrunde gelegt werden. 
Grundsätzlich werden die Einheitswerte in Bezug auf die Übertragungen abgeschafft und lediglich zur Ermittlung der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) und der Gemeindesteuer herangezogen.

Diese Neuregelung wird dem Immobilienmarkt weiteren Auftrieb geben und auch die Nachfrage von Käufern aus dem Ausland wird weiter anziehen, da hier nun zum einen Rechtssicherheit besteht und zum anderen die Kauferwerbsnebenkosten von Anfang an klar geregelt und kalkulierbar sind.

 
 

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