Aufenthaltserlaubnis bei Immobilienkauf in Griechenland für Nicht-EU-Bürger

Aufenthaltserlaubnis bei Immobilienkauf in Griechenland für Nicht-EU-Bürger

Bei Kauf einer Immobilie in Griechenland ab 250.000 Euro erhalten Nicht-EU-Bürger automatisch eine Aufenthaltserlaubnis.

02.08.2013

Der Kauf zum Beispiel einer Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz in Griechenland im Wert von mindestens 250.000 Euro sichert nicht nur für den Käufer, sondern auch für dessen Frau und Kinder eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis. Darüber hinaus erlaubt es dem Inhaber dieser Genehmigung, frei in alle EU-Staaten zu reisen.

Diese Regelung gilt für alle Nicht-EU-Bürger. Einwohner eines EU-Staates geniessen so oder so die sogenannte Niederlassungsfreiheit.

Die neue Regelung sorgt für zusätzlichen Schwung im Markt der Ferienimmobilien - das Interesse an Zweitimmobilien in Griechenland ist sehr hoch, da das Land nachwievor mit das beste Preis-/Leistungsverhältnis im Mittelmeerraum bietet und sich im Zuge der Griechenland-Krise keine Immobilienblase aufgetan hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann unter der Voraussetzung, dass das Haus nicht verkauft worden ist, für weitere fünf Jahre verlängert werden.

 
 

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