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Ausnahmebebauungsregeln laufen nun doch aus in Griechenland!

Ausnahmebebauungsregeln laufen nun doch aus in Griechenland!

+++ keine Verlängerung der Ausnahmebebauungsregel in Griechenland +++ Wichtig: Bis 9. Dezember kann noch eine Bebaubarkeitsbestätigung angefordert werden +++

25.11.2022

Am 9. Dezember diesen Jahres laufen viele "Ausnahmebebauungsregeln" für landwirtschaftliche Grundstücke aus.

Damit endet die zweijährige Übergangsfrist nun endgültig, nachdem es zunächst nach einer nochmaligen Verlängerung aussah.

Dies betrifft insbesondere Grundstücke welche unter 4.000 m² groß sind und sich außerhalb eines Bebauungsplanes / im Außenbereich (auch sogenannte landwirtschaftliche Grundstücke) befinden. Grundsätzlich gilt nämlich, dass solche Grundstücke, neben anderen Kriterien, mindestens 4.000 m² groß sein müssen um hier eine Baugenehmigung erhalten zu können. Es existieren aber in der Vergangenheit ausgestellte Ausnahmebebauungsrechte, die auch eine Bebauung von Grundstücken, welche kleiner als 4.000 m² sind, ermöglichen (zum Beispiel aus Teilungen hervorgegangene kleinere Grundstücke).

Wichtig: Eigentümer von solchen Grundstücken können noch bis zum 9. Dezember 2022 einen Antrag beim zuständigen Bauamt stellen und eine allgemeine Bebaubarkeitsbestätigung beantragen. So dann gilt noch vorübergehend die Ausnahmebebauungsregelung – die endgültige Baugenehmigung muss so dann bis zum 30. September 2023 ausgestellt sein.
Für den Antrag einer Bebaubarkeitsbestätigung müssen noch keine architektonischen Pläne bzw. das endgültig Bauprojekt eingereicht werden. Es reicht der Antrag sowie ein aktueller topographischer Plan.

Wir sind jederzeit für Sie da, prüfen Ihr Grundstück und beraten Sie hier zusammen mit unseren erfahrenen Architekten und Bauingenieuren ganz individuell, damit auch Ihr Traum von einem Ferienhaus in Griechenland sicher Wirklichkeit werden kann.

 
 

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