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Neue Bauordnung in Griechenland

Die neue Bauordnung in Griechenland bestimmt für welche Bauarbeiten eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Baumaßnahmen davon ausgenommen sind.

20.04.2012

In der neuen griechischen Bauordnung, die viele auch sehr positive Veränderungen mit sich bringt wie zum Beispiel ein deutlich schnelleres Baugenehmigungsverfahren, wird nun auch klar definiert, für welche Baumaßnahmen es einer Baugenehmigung bedarf und welche davon ausgenommen sind oder es nur einer einfachen Information an die zuständige Baubehörde bedarf.

Für den Bau von Ferienimmobilien bedarf es aber grundsätzlich immer einer Baugenehmigung. Auch müssen zum Beispiel sogenannte Einfriedungsmauern genehmigt werden.

Innenarbeiten oder -gestaltungen sind aber weitesgehend nicht zu genehmigen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um Arbeiten die die tragende Konstruktion des Hauses oder seine Fronten verändern.

Nähere Details und eine ausführliche Übersicht über Bauarbeiten für welche eine Baugenehmigung erforderlich ist, wann eine "Genehmigung für Arbeiten geringen Ausmaßes" benötigt wird und für welche Arbeiten keine Baugenehmigung erforderlich ist, erhalten Sie bei uns gerne auf Anfrage.

 
 
 

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