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Gute Nachricht! Ausländer werden von der "Einkommensvermutung" befreit!

Gute Nachricht! Ausländer werden von der "Einkommensvermutung" befreit!

Private ausländische Besitzer von Vermögenswerten in Griechenland, zum Beispiel von Ferienimmobilien, werden von der "Einkommensvermutung" befreit!

14.10.2015

Privatpersonen aus dem Ausland wie zum Beispiel aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, welche über Vermögenswerte wie Immobilien in Griechenland verfügen oder in solche investieren möchten, fallen nach einer im griechischen Parlament verabschiedeten Klarstellungsregelung nicht mehr unter das griechische Besteuerungssystem der sogenannten "Einkommensvermutung". Ausländer werden von dieser Regelung gänzlich befreit, solange deren steuerlicher Sitz im Ausland ist!

Bei der "Einkommensvermutung" handelt es sich um ein griechisches Steuersystem, welches automatisch bei bekanntwerden von allgemeinen Ausgaben/Investitionen, Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen sowie beim Erwerb von Vermögenswerten wie eben auch Immobilien eine fiktive, vermutete Steuer festsetzt und zwar auf Basis dieser Angaben und Infos über deren Ausgaben bzw. Investitionen. Hier werden also nicht die vom Steuerpflichtigen tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen zur Berechnung der anfallenden Steuern herangezogen, sondern ein fiktives, vermutetes Einkommen, welches die oben beschriebenen Ausgaben nach Meinung des griechischen Finanzamtes gerechtfertigt.

Dieses System der "Einkommensvermutung" dient unter anderem der Eindämmung der Steuerhinterziehung in Griechenland.

In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass also durch eine "Einkommensvermutung" und daraus resultierend eine Steuerfestsetzung zustande kommt, welche über einer etwaigen Steuerbelastung basierend auf dem tatsächlichen Einkommen liegt. Solch eine "Einkommensvermutung" wird zum Beispiel bei Eigentum von Immobilien und Swimmingpools, Kauf eines höherwertigen Pkw´s, bei Besitz von Yachten, Anteile an Unternehmen, Beschäftigung von eigenem Personal, Besuch der Kinder an Privatschulen etc. vermutet.

Bei ausländischen Besitzern von Immobilien in Griechenland, die zwar keine weiteren Vermögenswerte in Griechenland besitzen, aber zum Beispiel auf ihrem griechischen Konto, welches sie für die Bezahlung der laufenden Grundsteuer, Wasser und Strom unterhalten, eine Zinsgutschrift von ein paar wenigen Cents erhalten und diese in ihrer Steuererklärung deklariert haben, bereits das System der "Einkommensvermutung" griff. Daher war es nur allzu logisch, dass dieses System für Auslandsbürger abgeschafft worden ist, da dieses hochgradig ungerecht ist bzw. war.

Weiterhin muss jedoch auch von Ausländern, welche eine Ferienimmobilie in Griechenland besitzen, eine Einkommensteuererklärung abgeben werden, jedoch greift das System der "Einkommensvermutung" hier nicht mehr! Mieteinnahmen aus Vermietung an zum Beispiel Feriengäste müssen hingegen, wie überall, auch in Griechenland versteuert werden.

Für weitere Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Steuerberatern sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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