Wer seit 01.01.2015 eine Immobilie in Griechenland gekauft hat bzw. jetzt zu kaufen beabsichtigt, der muss nach Besitzübergang innerhalb von 30 Tagen die Immobiliendeklaration / Steuererklärung E9 beim zuständigen griechischen Finanzamt einreichen.
Dies betrifft selbstverständlich auch Besitzer und Käufer von Immobilien aus dem deutschsprachigen Raum, welche eine solche Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz in Griechenland gekauft haben bzw. zu kaufen beabsichtigen.
Im Rahmen unseres Full-Service nach dem Kauf übernehmen wir die diesbezüglichen Formalitäten gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater in Griechenland.
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