Einkommensteuererklärung für 2016 in Griechenland: Frist bis 30. Juni 2017

Einkommensteuererklärung für 2016 in Griechenland: Frist bis 30. Juni 2017

Die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung ist auch für Besitzer von Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen in Griechenland Pflicht.

02.05.2017

Besitzen Sie eine Immobilie oder einen Zweitwohnsitz in Griechenland? In diesem Fall sind Sie zur Abgabe der jährlichen, griechischen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde vom griechischen Finanzamt auf den 30. Juni 2017 festgelegt.

Für das Einkommen des Jahres 2016 müssen Sie die Steuererklärung elektronisch über das Steuerportal TAXISnet einreichen. Dafür benötigen Sie das Formular E9 (Immobiliendeklaration) ebenso wie die elektronischen Zugangsdaten, um sich bei TAXISnet einzuloggen. Dies erledigt für Sie in aller Regel Ihr Zustellungsbevollmächtigter Steuerberater.

Weitergehende Fragen erläutern wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater sehr gerne.

 
 

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