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Erneute Fristverlängerung für die Legalisierung von Bauverstößen

Erneute Fristverlängerung für die Legalisierung von Bauverstößen

Die Frist für die Beantragung der Legalisierung / Regulierung von Bauverstößen in Griechenland bis nunmehr 08. Februar 2016 verlängert!

21.01.2015

Der griechische Umweltminister der vorherigen Regierung, Herr Nikos Tagaras, hat die Fristverlängerung für die Beantragung der Legalisierung bzw. Regulierung von Schwarzbauten und Bauverstößen in Griechenland um ein Jahr bis nunmehr 08. Februar 2016 genehmigt und das entsprechende Gesetz 4178 von 2013 unterzeichnet. Die neue Frist endet also mit dem Verstreichen von insgesamt 30 Monaten ab der Veröffentlichung des Gesetzes im Jahr 2013.

Zudem wird den Ingenieuren und Architekten sowie Eigentümern mit selben Ministerialbeschluss eine Verlängerung um zusätzliche zwei Jahre für die Einreichung der legalisierten Pläne auf elektronischem Wege eingeräumt um die Legalisierung / Regulierung innerhalb dieser Frist zum Abschluss zu bringen.

Des Weiteren wurden die schon bisherigen Zahlungsmodalitäten bestätigt: Wer die Strafsummen nicht auf einmal aufbringen kann, kann eine Stundung um bis zu 60 Monate beantragen.

Die rückwirkende Legalisierung von Schwarzbauten und Bauverstößen spülte bisher rund ca. 3 Milliarden Euro in die Kasse des griechischen Staates.

Für die Statistik:

  • 75 Prozent der Deklarationen beziehen sich auf Gebäude mit Baugenehmigung
  • 25 Prozent auf Gebäude ohne gültige Baugenehmigung, also komplette Schwarzbauten
  • 70 Prozent der Erklärungen beziehen sich auf innerhalb eines Bebauungsplans gelegene Immobilien
  • 30 Prozent auf Immobilien außerhalb eines Bebauungsplans
  • 22 Prozent der deklarierten Immobilien betreffen eine Haupt- bzw. einzige Wohnung
  • 60 Prozent auf eine Zweit- oder Ferienwohnung oder ähnliches
  • 18 Prozent auf gewerbliche Gebäude
 
 

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