Die Frist zur Grundstücksreinigung/-lichtung in diesem Jahr wurde auf den 15. Juni verlängert!

Die Frist zur Grundstücksreinigung/-lichtung in diesem Jahr wurde auf den 15. Juni verlängert!

Und ebenso bis zu dieser Frist muss hierzu eine Erklärung über die offizielle Plattform in Griechenland abgegeben werden.

24.04.2025

Wie mit unserer News vom 03.02.25 "Grundstücke in Griechenland müssen gelichtet und brennbares Material entfernt werden" berichtet, mussten ursprünglich alle Grundstücksbesitzer in Griechenland ihr Grundstück bis zum 30. April zur diesjährigen Brandprävention reinigen und lichten lassen, insbesondere wenn zum Beispiel gerodet und anschließend die pflanzlichen Abfälle, Äste etc. verbrannt werden müssen.

Diese Frist wurde nunmehr bis 15. Juni aufgrund der diesjährigen vielen und späten Regenfälle verlängert!

Wichtig: Weiterhin gilt auch, dass bis spätestens 15. Juni hierzu eine Erklärung auf der offiziellen Plattform akatharista.gov.gr abgegeben werden muss, sprich, Sie müssen bestätigen, dass Ihr Grundstück gesäubert und/oder gelichtet worden ist, insofern dies natürlich notwendig ist!

Wer muss sein Grundstück reinigen und/oder lichten:

Gemäß der griechischen Brandschutzverordnung müssen alle Eigentümer, Nutzer, Nießbraucher und auch Mieter sowie Untermieter von nicht überdachten Grundstücken innerhalb von Stadtplänen genauso wie Grunstücke die außerhalb der Stadt- und Siedlungspläne liegen, insofern sie nicht unter die forstrechtlichen Vorschriften fallen, die Maßnahmen umsetzen bzw. prüfen, ob Maßnahmen auf Ihrem Grundstück notwendig sind.

Was müssen Sie ggf. tun:

  • schneiden und entfernen von trockenen oder abgebrochenen Ästen und wenn sie in direktem Kontakt mit dem Gebäude stehen
  • ebenso sollte brennbares Material wie trockenes Gras, Laub und Äste vom Boden entfernt werden
  • ggf. Baumkronen zuschneiden und Äste darauf auslichten lassen
  • sollten zum Beispiel auf dem Boden dichte Sträucher diese bedecken und daher ein Brandrisiko darstellen, dann müssen auch diese entfernt werden
  • Achtung: Das Material muss anschließend entfernt und entsorgt werden und darf nicht auf dem Grundstück liegen bleiben! Und bitte nicht mit dem Hausmüll vermischen!

Ausnahmen:

Wenn Sie Besitzer eines Grundstücks sind, welches bereits gepflegt, und/oder mit Grünanlagen rund um das Gebäude errichtet ist, aber auch Wohnanlagen mit mehreren Einheiten etc. sind davon ausgenommen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich hier bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort zu erkundigen ob Sie hiervon betroffen sind.

 
 

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