Wie mit unserer News vom 03.02.25 "Grundstücke in Griechenland müssen gelichtet und brennbares Material entfernt werden" berichtet, mussten ursprünglich alle Grundstücksbesitzer in Griechenland ihr Grundstück bis zum 30. April zur diesjährigen Brandprävention reinigen und lichten lassen, insbesondere wenn zum Beispiel gerodet und anschließend die pflanzlichen Abfälle, Äste etc. verbrannt werden müssen.
Diese Frist wurde nunmehr bis 15. Juni aufgrund der diesjährigen vielen und späten Regenfälle verlängert!
Wichtig: Weiterhin gilt auch, dass bis spätestens 15. Juni hierzu eine Erklärung auf der offiziellen Plattform akatharista.gov.gr abgegeben werden muss, sprich, Sie müssen bestätigen, dass Ihr Grundstück gesäubert und/oder gelichtet worden ist, insofern dies natürlich notwendig ist!
Wer muss sein Grundstück reinigen und/oder lichten:
Gemäß der griechischen Brandschutzverordnung müssen alle Eigentümer, Nutzer, Nießbraucher und auch Mieter sowie Untermieter von nicht überdachten Grundstücken innerhalb von Stadtplänen genauso wie Grunstücke die außerhalb der Stadt- und Siedlungspläne liegen, insofern sie nicht unter die forstrechtlichen Vorschriften fallen, die Maßnahmen umsetzen bzw. prüfen, ob Maßnahmen auf Ihrem Grundstück notwendig sind.
Was müssen Sie ggf. tun:
Ausnahmen:
Wenn Sie Besitzer eines Grundstücks sind, welches bereits gepflegt, und/oder mit Grünanlagen rund um das Gebäude errichtet ist, aber auch Wohnanlagen mit mehreren Einheiten etc. sind davon ausgenommen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich hier bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort zu erkundigen ob Sie hiervon betroffen sind.
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