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Fristverlängerung für Abgabe Einkommensteuererklärung 2012

Die Ende Juni 2013 auslaufende Frist für natürliche Personen wurde um 3-9 Wochen verlängert.

28.06.2013

Die ursprünglich bis Ende Juni 2013 befristete Abgabe der Einkommen-steuererklärungen natürlicher Personen, die 2013 in Griechenland zur Abgabe einer Steuererklärung (für Einkommen des Jahres 2012) verpflichtet sind, wurde nach Steuernummern gestaffelt um 3–9 Wochen verlängert.

Auch Besitzer von Ferienimmobilien, Zweitwohn- und Altersruhesitzen in Griechenland sind zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet. Im Rahmen unseres Services nach dem Kauf übernehmen wir diese gegen eine geringe Gebühr für unsere Kunden.

Die neuen Fristen sind laut griechischem Finanzministerium für die fortan obligatorisch “elektronische” (sprich per Internet erfolgende) Abgabe der diesjährigen Einkommensteuererklärungen natürlicher Personen folgende:

Letzte Ziffer der Steuernummer entspricht dem Stichtag der Abgabefrist:

Ziffernummer 1 und 2 - Stichtag 22. Juli 2013
Ziffernummer 3 und 4 - Stichtag 29. Juli 2013
Ziffernummer 5 und 6 - Stichtag 5. August 2013
Ziffernummer 7 und 8 - Stichtag 12. August 2013
Ziffernummer 9 - Stichtag 26. August 2013
Ziffernummer 0 - Stichtag 30. August 2013

Ergänzend ist anzumerken, dass die Frist für die ebenfalls obligatorisch “elektronische” Abgabe der Immobiliendeklaration 2013 (Formular E9) bereits vor geraumer Zeit global bis Ende August 2013 verlängert wurde.

 
 
 

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