Auch in 2021 können Sie Gewinne aus Objektverkäufen in Griechenland steuerfrei vereinnahmen!

Auch in 2021 können Sie Gewinne aus Objektverkäufen in Griechenland steuerfrei vereinnahmen!

Zur Erinnerung: Die sogenannte Gewinnzuwachssteuer / Steuer auf den Veräußerungsgewinn bleibt weiterhin bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt!

14.01.2021

Auch dieses Jahr sind etwaig privat erzielte Gewinne aus dem Verkauf Ihres eigengenutzten Grundstücks oder Haus in Griechenland steuerfrei!

Das gilt auch für ausländische Käufer in Griechenland, die dort ein Grundstück oder Haus erwerben bzw. schon besitzen, insofern mit dem jeweiligen Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, welches vorsieht, dass Einnahmen die mit dem Grundstück oder der Immobilie zusammen hängen ausschließlich am Ort des Objektes besteuert werden. Und: Es gelten keine Haltefristen – Sie können auch dieses Jahr z. Bsp. ein Grundstück kaufen und wieder gewinnbringend im selben Jahr verkaufen ohne darauf Steuern in Griechenland bezahlen zu müssen!
In Ihrem Heimatland werden bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Griechenland die Gewinne auch nicht berücksichtigt bzw. versteuert – möglicherweise erfolgt aber eine Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehaltes. Bitte besprechen Sie dies direkt mit Ihrem Steuerberater.

Diese sogenannte Gewinnzuwachssteuer oder auch Steuer auf den Veräußerungsgewinn ist aktuell ausgesetzt bis 31. Dezember 2022, auch eine komplette Abschaffung ist im Gespräch wie wir auch mit unserer News vom 11. September 2019 berichtet haben.

 
 

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