Wichtige und positive Nachricht für alle Verkäufer von Immobilien und Grundstücken in Griechenland: Die bereits ausgesetzte Gewinnzuwachssteuer (Artikel 41 des griechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/2013) ), welche eigentlich wieder zum 01.01.2018 in Kraft treten sollte, wird noch einmal (3. Aussetzung) bis 31.12.2018 ausgesetzt!
Somit können sie auch weiterhin einen etwaigen Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Griechenland steuerfrei vereinnahmen!
Als Gründe für die weitere Aussetzung werden die Stärkung des Immobilienmarktes genannt, welcher sich in einer entscheidenden Phase für die Erholung der griechischen Wirtschaft befindet und zudem vorerst die bevorstehende Anpassung der objektiven Werte / Einheitswerte umgesetzt werden soll.
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