Griechenland hat neue Gesetze zur Nutzung von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Raum verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz sensibler Natur- und Kulturräume zu verbessern – gleichzeitig sorgt das neue Regelwerk für mehr Rechtssicherheit beim Campen.
Was regelt das neue Gesetz?
Mit dem Gesetz 5170/2025 und der ergänzenden Straßenverkehrsordnung 5209/2025 wird das Abstellen von Wohnmobilen in bestimmten Zonen deutlich eingeschränkt. Besonders betroffen sind Strände, archäologische Stätten, Waldgebiete und andere geschützte Bereiche.
Wichtig zu wissen:
Der griechische Wohnmobilclub ELAT suchte deshalb das Gespräch mit den Behörden – mit Erfolg. In einem Treffen mit der Polizei wurde klargestellt:
Neue Regelung bringt mehr Orientierung
Am 11. Juni 2025 wurde die Straßenverkehrsordnung aktualisiert. Die neuen Regeln im Überblick:
✅ Wohnmobile bis 7,5 Meter dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften zeitlich unbegrenzt parken.
✅ Längere Fahrzeuge und Wohnwagen dürfen dort bis zu 24 Stunden stehen.
✅ Außerhalb von Ortschaften ist das Parken nur an offiziellen Stellplätzen oder am rechten Fahrbahnrand erlaubt – sofern es nicht ausdrücklich verboten ist.
Der griechische Verband S.E.A.R.T.E. begrüßt die Regelungen als Fortschritt für den „mobilen Tourismus“, betont aber auch die Notwendigkeit eines Ausbaus offizieller Stellplätze.
Fazit: Weniger Freiheit, aber mehr Klarheit
Auch wenn das Wildcampen in Griechenland weiterhin verboten bleibt und hohe Strafen drohen, bieten die neuen Regelungen nun klare Orientierung für Wohnmobilreisende.
Camper:innen sind gut beraten, sich vor Ort genau über erlaubte Parkmöglichkeiten zu informieren – so lassen sich Bußgelder vermeiden und unbeschwerte Reisen genießen.
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