Gilt für alle Grundstückseigentümer in Griechenland: Wichtige Frist zur Brandprävention
Bis zum 15. Juni (neue Frist!) eines jeden Jahres müssen alle Grundstücksbesitzer in Griechenland in einem dafür vorgesehenen digitalen Register bestätigen, dass sie den Bewuchs auf ihrem Grundstück gelichtet und brennbare Materialien entfernt haben. Die entsprechende Website für die Registrierung lautet
Diese Maßnahme ist Teil eines Gesetzes, welches schon im Dezember 2023 verabschiedet wurde. Die Vorschriften betreffen alle Grundstücksbesitzer.
Achtung: Die Arbeiten dazu müssen im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. April gemacht werden, insbesondere wenn zum Beispiel gerodet und anschließend die pflanzlichen Abfälle, Äste etc. verbrannt werden müssen, so kann dies gemäß der Brandschutzvorschriften nur bis 30. April vorgenommen werden.
Vom 01. Mai bis 31. Oktober gelten dann strikte Vorschriften zur Vermeidung und von Bränden, so wie eben ausgeführt dürfen keine Äste oder ähnliches verbrannt werden, auch dürfen in Außenbereichen keine offenen Flammen wie diese bei Lagerfeuer oder offenen Grillstellen der Fall ist entzündet werden etc..
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