In Griechenland gelten ab sofort neue gesetzliche Honorare für Notare.
Nach einem Ministerialbeschluss des Finanzministeriums und des Justizministeriums werden die gesetzlichen Mindetshonorare der Notare in Griechenland im Vergleich zum Vorjahr 2011 um bis zu 30% geringer ausfallen.
Hierzu wurde von den Ministerien eine Aufstellung erarbeitet aus welcher hervorgeht welche Vergütung ein Honorar verlangen darf in Abhängigkeit des Wertes einer Beurkundung.
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