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Legalisierung von Schwarzbauten und Bauverstößen ist verfassungskonform

Legalisierung von Schwarzbauten und Bauverstößen ist verfassungskonform

Laut dem Obersten Verfassungsgericht in Griechenland ist die (nachträgliche) Legalisierung verfassungs- und rechtskonform.

24.11.2014

Das Oberste Verfassungsgericht in Griechenland hat das neue Gesetz betreffend die Legalisierung von Bauverstößen und Schwarzbauten für verfassungs- und rechtskonform erklärt.

Somit verstößt die derzeitige gesetzliche Regelung nicht gegen die Verfassung und die Fortsetzung der Legalisierungsverfahren ist weiterhin sichergestellt.

Eine Vorschrift des Gesetzes wurde jedoch als verfassungswidrig erklärt: Wenn bereits ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes vorliegt, das den Abriss angeordnet hat, dann kann der betreffende Bau nicht mehr nachträglich legalisiert werden.

 
 

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