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Mehrwertsteuererhöhung in Griechenland betrifft nicht den Immobilienmarkt

Mehrwertsteuererhöhung in Griechenland betrifft nicht den Immobilienmarkt

Das griechische Parlament hat umfangreiche Reformen verabschiedet, u. a. auch eine Erhöhung der bis dato ermäßigten Mehrwertsteuersätze.

16.07.2015

Die Erhöhung der bis dato ermäßigten Mehrwertsteuersätze treten bereits zum 20. Juli in Kraft.

Der Höchstmehrwertsteuersatz von 23% wird dabei nicht weiter angehoben! Jedoch werden einige bis dato ermäßigten Mehrwertsteuersätze (bisher 6,5% und 13%) auf nunmehr 13% bzw. 23% angehoben.

Unter anderem betrifft die Mehrwertsteuererhöhung Cafés, Restaurants, Lebensmittel etc. - hier gilt ab sofort der 23%-ige Mehrwertsteuersatz, vormals 13%.

Hotels und Campingplätze werden hingegen zukünftig mit 13% Mehrwertsteuer belangt (vorher 6,5%).

Der niedrigste Mehrwertsteuertarif von 6,5% gilt aber weiterhin für Medikamente, teils Bücher, Theaterkarten etc.

Darüber hinaus wird schrittweise bis 2016 auch der 30%-ige Mehrwertsteuerrabatt abgeschafft, in dessen Genuss bis dato viele Inseln, vor allem in der Ägäis, kamen. Dies betrifft vor allem die touristisch gut entwickelten Inseln.

Die Mehrwertsteuererhöhung in Griechenland hat keine direkten Auswirkungen auf den Immobilienmarkt, da Rechnungen die unmittelbar mit dem Immobilienerwerb in Griechenland oder dem Kauf eines Grundstücks und Neubau einer z. Bsp. Ferienvilla zusammenhängen, schon immer mit der 23%-igen Mehrwertsteuer belastet werden. Hinzu zählen zum Beispiel Rechnungen des Rechtsanwaltes, Notars, Maklergebühren, Übersetzungen und Dolmetscherdienste etc.

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