Mietzahlungen müssen dann zwingend über ein Bankkonto erfolgen, Bargeldzahlungen sind nicht mehr erlaubt. Diese Regelung gilt für alle Wohn- und Gewerbemietverträge im Land.
Der Hintergrund: Die griechische Regierung möchte die Steuereinnahmen erhöhen und die Steuerhinterziehung durch nicht gemeldete Barzahlungen reduzieren. Bislang war es in Griechenland weit verbreitet, dass Vermieter Mieten in bar akzeptierten, ohne dass diese offiziell erfasst wurden. Mit der neuen Vorschrift wird dies unterbunden – und die Mietzahlungen werden nachvollziehbar und transparent.
Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?
Vermieter: Nur Mieten, die über das Bankkonto bezahlt werden, berechtigen zu steuerlichen Vorteilen wie dem pauschalen 5%-Abzug für Instandhaltung. Erfolgt die Zahlung nicht über das Konto, entfällt dieser Abzug.
Mieter: Wer die Miete nicht per Banküberweisung bezahlt, verliert den Anspruch auf staatliche Zuschüsse, darunter den jährlichen Mietzuschuss im November. Außerdem gilt jede Barzahlung als „Nichtzahlung“ und berechtigt den Vermieter, die Rückzahlung einzufordern.
Die Regelung sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit im Mietwesen und ist auch für Urlauber oder kurzfristige Vermietungen an Feriengäste relevant. Wer also in Griechenland eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet oder mietet, sollte unbedingt darauf achten, dass die Mietzahlung per Banküberweisung erfolgt – nur so können mögliche Probleme vermieden werden.
Die Digitalisierung der Mietzahlungen schafft klare Regeln und schützt sowohl Mieter als auch Vermieter. Wer die neue Vorschrift kennt und einhält, kann seinen Aufenthalt in Griechenland stressfrei und entspannt genießen.
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