Wichtige Änderung im griechischen Baurecht betreffend den Bonusbau!

Wichtige Änderung im griechischen Baurecht betreffend den Bonusbau!

Aller Voraussicht nach wird zukünftig der Bonusbau (für energieeffizientes Bauen) A+ abgeschafft und es gilt nur noch der Bonusbau A++!

24.02.2025

Wenn Sie eine Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz in Griechenland bauen möchten, gilt grundsätzlich die maximal zulässige Brutto-Bebaubarkeit, die je nachdem wo das Grundstück liegt (innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplanes) und je nach Grundstücksgröße festgelegt ist.

Jedoch gibt es im griechischen Baurecht einen sogenannten Bonusbau für energieeffizientes Bauen, hier spricht man von A+ und A++. Bei A+ darf man 5% mehr Bruttofläche bauen, bei A++ sogar 10%!

Um diese zusätzliche Bebaubarkeit zu erreichen, müssen beim Neubau gewisse Maßnahmen getroffen werden, die die Energieeffizienz des Hauses erhöhen. Dies können weitergehende Dämmungsmaßnahmen sein, ebenso kann die Qualität der Fenster und Terrassentüren oder die Art des Kühl- Heizkonzeptes dies beeinflussen, ebenso der Bau einer Photovoltaikanlage.

Bei A+ gelten nicht ganz so hohe Auflagen, bei A++ ist in der Regel der Bau einer Photovoltaikanlage die effizienteste Vorgehensweise.

Nunmehr ist allerdings vorgesehen, dass A+ abgeschafft wird und nur noch A++ gilt. Und Achtung: Aktuell ist es sogar so, sollten Sie eine gültige Baugenehmigung haben mit dem Bonusbau A+ und der Bau hat noch nicht begonnen bzw. die Fundamente wurde noch nicht von einem unabhängigen Bauprüfer abgenommen, gilt laut einem Urteil des Obersten griechischen Verwaltungsgerichtshofes der Bonusbau A+ nicht mehr und die Baugenehmigung muss rückwirkend geändert werden!

 
 

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