Eigentümer von Immobilien, auch Ferienimmobilien und Zweitwohnsitze, können ab sofort über das elektronische System "TAXISnet" Ihre aktuellen Bescheide zur Immobilienbesitzsteuer ENFIA abrufen.
Die neue eingeführte Immobilienbesitzsteuer ENFIA löst kurzfristig dann auch die bisher gültigen Gemeindesteuern / Kommunalsteuern ab.
Das Verfahren und die Berechnungen der neuen Steuer auf Immobilienvermögen laufen im Moment noch recht kompliziert ab, da viele Ausnahmen, Erleichterungen, Befreiungen, Zahlungsstreckungen etc. möglich sind.
Daher können wir hier nicht alle möglichen Konstellationen veröffentlichen, beraten Sie in Zusammenarbeit mit unserer kooperierenden Rechts- und Steuerkanzlei aber sehr gerne ausführlich über die neue Immobilienbesitzsteuer in Griechenland.
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