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Wichtige steuerliche Informationen, wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten

Wichtige steuerliche Informationen, wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten

Wir geben Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Informationen*, wenn Sie zum Beispiel in Griechenland Ihren Lebensabend genießen möchten.

20.05.2025

Immer mehr Rentner entscheiden sich dazu, ihren Lebensabend im Ausland zu genießen.

Im Jahr 2024 überwies die Deutsche Rentenversicherung Rentenzahlungen an rund 1,7 Millionen Rentner im Ausland. Das betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland gearbeitet haben und nun in ihre Heimat zurückgekehrt sind – z. B. nach Italien, Spanien, Griechenland, die Türkei oder die USA.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben, kann eine Steuererklärung erforderlich sein.

Steuerstatus: "Beschränkt steuerpflichtig"

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, gilt in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig. Das heißt:

  • Der Grundfreibetrag entfällt.
  • Die steuerpflichtige Rente muss ab dem ersten Euro versteuert werden.

Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Grundfreibetrag 2025 für Alleinstehende bei 12.096 € jährlich, für Verheiratete entsprechend das Doppelte.

Möglichkeit: Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“

Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen (Formular WA-ESt über ELSTER oder beim Finanzamt). Wird dieser Antrag bewilligt, profitieren Sie vom Grundfreibetrag – genau wie inländische Rentner. Voraussetzung:
Mindestens 90 % Ihrer Einkünfte werden in Deutschland versteuert
oder
Ihre ausländischen Einkünfte bleiben unter dem Grundfreibetrag.

Tipp: Je nach Wohnsitzland wird der Freibetrag teils gekürzt. Weitere Infos dazu bietet das Einkommensteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums.

Doppelbesteuerung vermeiden: Abkommen mit über 40 Ländern


Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land Steuern auf Ihre Rente erheben darf.

Beispielhafte Regelungen:

  • Steuerpflicht in Deutschland: z. B. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Österreich
  • Keine Steuerpflicht in Deutschland: z. B. USA, Schweiz
  • Besonderheit Griechenland: Renten werden dort, Beamtenpensionen in Deutschland versteuert

Zuständiges Finanzamt: Neubrandenburg (RiA)

Deutsche Rentner im Ausland müssen ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg – RiA einreichen. Dort erhalten Sie auch Formulare und weitere Informationen.

Hinweis: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen bei dem Finanzamt erklärt werden, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet – nicht beim RiA.

Ausländische Renten: Was gilt steuerlich?

Wenn Sie im Ausland gearbeitet haben und dort Rentenansprüche erworben haben (z. B. in einem EU-Land), gelten besondere Regeln:

  • Jeder Staat zahlt Ihnen anteilige Rentenleistungen.
  • Grundsätzlich sind alle weltweiten Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig – es sei denn, ein DBA sieht etwas anderes vor.

3 typische Steuerkonstellationen:

  1. Besteuerung in Deutschland: Renten aus dem Ausland werden in Deutschland versteuert. Im Ausland gezahlte Steuern können ggf. zurückgefordert werden.
  2. Besteuerung im Ursprungsland: Die ausländische Rente bleibt in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – Ihre deutsche Rente kann also höher besteuert werden.
  3. Doppelte Steuerpflicht: Deutschland rechnet ausländische Steuern an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Unser Tipp für Sie

Lassen Sie sich individuell beraten. Die Steuerregelungen sind komplex – ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Situation korrekt einzuordnen und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

* Angaben ohne Gewähr

 
 

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