Immer mehr Rentner entscheiden sich dazu, ihren Lebensabend im Ausland zu genießen.
Im Jahr 2024 überwies die Deutsche Rentenversicherung Rentenzahlungen an rund 1,7 Millionen Rentner im Ausland. Das betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland gearbeitet haben und nun in ihre Heimat zurückgekehrt sind – z. B. nach Italien, Spanien, Griechenland, die Türkei oder die USA.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben, kann eine Steuererklärung erforderlich sein.
Steuerstatus: "Beschränkt steuerpflichtig"
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, gilt in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig. Das heißt:
Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Grundfreibetrag 2025 für Alleinstehende bei 12.096 € jährlich, für Verheiratete entsprechend das Doppelte.
Möglichkeit: Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“
Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen (Formular WA-ESt über ELSTER oder beim Finanzamt). Wird dieser Antrag bewilligt, profitieren Sie vom Grundfreibetrag – genau wie inländische Rentner. Voraussetzung:
Mindestens 90 % Ihrer Einkünfte werden in Deutschland versteuert
oder
Ihre ausländischen Einkünfte bleiben unter dem Grundfreibetrag.
Tipp: Je nach Wohnsitzland wird der Freibetrag teils gekürzt. Weitere Infos dazu bietet das Einkommensteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums.
Doppelbesteuerung vermeiden: Abkommen mit über 40 Ländern
Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land Steuern auf Ihre Rente erheben darf.
Beispielhafte Regelungen:
Zuständiges Finanzamt: Neubrandenburg (RiA)
Deutsche Rentner im Ausland müssen ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg – RiA einreichen. Dort erhalten Sie auch Formulare und weitere Informationen.
Hinweis: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen bei dem Finanzamt erklärt werden, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet – nicht beim RiA.
Ausländische Renten: Was gilt steuerlich?
Wenn Sie im Ausland gearbeitet haben und dort Rentenansprüche erworben haben (z. B. in einem EU-Land), gelten besondere Regeln:
3 typische Steuerkonstellationen:
Unser Tipp für Sie
Lassen Sie sich individuell beraten. Die Steuerregelungen sind komplex – ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Situation korrekt einzuordnen und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
* Angaben ohne Gewähr
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