Immobiliensuche

 
Ruhestand in Griechenland! Wo Sie ihre Rente versteuern müssen!

Ruhestand in Griechenland! Wo Sie ihre Rente versteuern müssen!

So funktioniert die Rentenbesteuerung, wenn sie ihren Ruhestand in Griechenland verbringen möchten. Von pauschalem Steuersystem profitieren!

14.11.2025

Viele Ruheständler zieht es nach dem Arbeitsleben ins Ausland – ob nach Griechenland, Spanien, Frankreich, in die USA oder in ein anderes Land. Doch auch dort spielt das deutsche Finanzamt eine Rolle: Wer Rente aus Deutschland erhält, muss in den meisten Fällen weiterhin Steuern zahlen.

Mittlerweile erhalten über 1,7 Millionen Rentenempfänger laut Rentenatlas 2024 Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in mehr als 150 Länder. 

Wo Rentner ihre Rente versteuern müssen

Grundregel: Wer eine deutsche Rente bezieht, ist grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Wohnsitz in Deutschland: Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland lebt, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig und kann steuerliche Vorteile wie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Wohnsitz im Ausland: Wer dauerhaft im Ausland lebt, also mindestens bzw. mehr als 183 Tage im Jahr, gilt in Deutschland als „beschränkt einkommensteuerpflichtig“. Dadurch entfallen bestimmte Abzugsmöglichkeiten. In Griechenland können sie dann jedoch von einem pauschalen Steuersystem von 7% für ausländische Rentner profitieren, das seit 2020 in Kraft ist. Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können ihre ausländischen Einkünfte, einschließlich Renten, pauschal mit 7% besteuern. Diese Regelung gilt zunächst für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren und erfordert, dass die Rentner mindestens 183 Tage pro Jahr in Griechenland leben.

Doppelbesteuerung vermeiden

Deutschland hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, so auch mit Griechenland. Das bedeutet: Rentner müssen ihre Einkünfte nicht doppelt versteuern. In manchen Fällen entfällt dadurch sogar die Pflicht, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

Unser Tipp

Ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, offene Fragen zu klären und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Natürlich unterstützen wir sie auch sehr gerne und bringen sie mit unseren kooperierenden, deutschsprachigen Rechts- und Steuerberatern in Kontakt.

 
 

Haben Sie Fragen?

Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich!
 
 

Kontakt

G I S Global Immobilien
Service GmbH
Oberer Graben 51, 86152 Augsburg Deutschland
Telefon: +49 (0) 821 / 748296-0 

Kontakt aufnehmen

Newsletter abonnieren

 
 

Copyright © G I S Global Immobilien Service GmbH - Immobilien Griechenland - individuelles Bauen Griechenland - 1998-2019. Alle Rechte vorbehalten.