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Bereits 2.240 Rentner lassen sich Ihre Altersbezüge nach Griechenland überweisen!

Bereits 2.240 Rentner lassen sich Ihre Altersbezüge nach Griechenland überweisen!

Immer mehr Deutsche Rentner erfüllen sich somit Ihren Traum vom Leben in mediterranen Gefilden, Tendenz steigend!

14.08.2015

Laut aktueller Statistik der Deutschen Rentenversicherung beziehen bereits 2.240 Deutsche Rentner Ihre Altersbezüge in Griechenland, Tendenz steigend.

Die einem in Deutschland zustehende Rente wird auch nach Griechenland auf ein dortiges Bankkonto bezahlt, wenn dies der Rentner wünscht.

Hierbei handelt es sich zumeist um Rentner, die Ihren Haupt-/Erstwohnsitz komplett nach Griechenland verlegt haben, seltener Besitzer von Ferien-/Zweitwohnimmobilien, welche Ihren Hauptwohnsitz vielmehr noch weiterhin in Deutschland haben und oftmals auch noch erwerbstätig sind.

Bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland

Hier ist entscheidend, ob der Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Jedoch wurde zwischen Deutschland und Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, welches seit dem 01.01.1964 gültig und am 08.12.1967 in Kraft getreten ist.

Nähere Auskünfte hierzu können Ihnen die mit uns kooperierenden Steuerberater erteilen. Wichtig zu wissen: Für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland, und somit auch in Griechenland, ist grundsätzlich das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Wichtig! Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bestehen!

Wer seinen Wohnsitz nach Griechenland verlegen möchte, bleibt auch weiterhin in der bestehenden Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert!
Man muss sich also nicht zusätzlich in Griechenland krankenversichern, außer Sie haben in Griechenland zum Beispiel aufgrund einer dortigen Beschäftigung Leistungsansprüche des griechischen Staates.

Nebenjob in Griechenland?

Im Übrigen dürfen Sie als Auslandsrentner, vorausgesetzt Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht, unbegrenzt zu Ihrer eigenen Altersrente hinzuverdienen, auch in Griechenland.

Weitere Informationen zum Rentenbezug in Griechenland, evtl. zu zahlende Steuern und vieles mehr erteilen Ihnen gerne die mit uns kooperierenden Steuerberater. Auch können weitere Informationen direkt auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung abgerufen werden unter den Menüpunkten „Rente im Ausland“ sowie „Zahlung ins Ausland“.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

 
 

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