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Wichtige Informationen betreffend die Immobiliensteuer in Griechenland

Wichtige Informationen betreffend die Immobiliensteuer in Griechenland

Im griechischen Regierungsanzeiger wurden zwei wichtige Runderlasse publiziert, die sowohl die neue als auch die alte Immobiliensteuer betrifft.

18.11.2014

Im griechischen Regierungsanzeiger wurden am 17. November 2014 zwei wesentliche Runderlasse publiziert, die die in 2014 neu eingeführte Immobiliensteuer ENFIA sowie die alte Immobiliensteuer FAP betrifft.

  • Für die Einreichung der Steuererklärung (Formular E9) für die neu eingeführte Immobiliensteuer, der sogenannten ENFIA, wurde die Frist zur Einreichung der entsprechenden Unterlagen verlängert. Eigentümer von Immobilien in Griechenland, die im Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis 30. November 2014 eine Immobilie in Griechenland gekauft oder verkauft haben, müssen nunmehr bis spätestens zum 31. Januar 2015 die entsprechende Erklärung einreichen.
  • Besitzer von Immobilien in Griechenland haben des Weiteren die Möglichkeit die Steuererklärung für die alte Immobiliensteuer FAP für die Jahre 2011 bis 2013 unter bestimmten Umständen ohne Strafgebühren nachzureichen bzw. zu korrigieren, falls diese versäumt bzw. nicht fristgerecht eingereicht wurde. Ein Strafzuschlag wird immer dann nicht erhoben, wenn aufgrund der Erklärungen sich keine Steuerschuld ergibt. Die Frist hierfür ist nunmehr der 19. Dezember 2014.

Für weitere und ausführlichere Informationen beraten wir Sie gerne auf Anfrage zusammen mit unserer kooperierenden Rechts- und Steuerkanzlei.

 
 

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