Vermietung von Ferienimmobilien in Griechenland

Vermietung von Ferienimmobilien in Griechenland

Immer mehr Investoren erwerben Immobilien in Griechenland und vermieten an Touristen. Die Einnahmen daraus müssen in Griechenland versteuert werden.

17.08.2021

Griechenland wird immer mehr zu einem Top-Standort in Europa für Ferienimmobilienkäufer und im Vergleich zu den etablierten Mittelmeermärkten wie Spanien, Italien und Frankreich ist Griechenland zudem deutlich günstiger!

Nach wie vor wird die Ferienimmobilie auch zur Eigennutzung angeschafft aber eben auch zur Vermietung an Touristen angeboten. Darüber hinaus erwerben mehr und mehr Investoren Immobilien in Griechenland zur ausschließlichen Vermietung an touristische Gäste. Und die Pandemie hat die Nachfrage nach Ferienimmobilien sowohl zur Eigennutzung als auch zur Miete weiter in die Höhe getrieben, da autarker Urlaub ohne Einschränkungen immer mehr in den Fokus rückt. Jedoch kann das qualitative (Bestands)-Angebot in Griechenland aktuell nicht mit der Nachfrage mithalten. Von daher ist gerade der Neubau von Ferienimmobilien ein so interessanter Markt, da es viele lukrative Grundstücksangebote gibt.

Voraussetzungen für die Vermietung einer Ferienimmobilie in Griechenland

Wichtig ist zunächst, dass Sie Ihr zu vermietendes Objekt im "Immobilienregister für Kurzzeitunterkünfte" registrieren lassen. Ferienimmobilienbesitzer werden ja in erster Linie eine kurzfristige Vermietung an Touristen von wenigen Tagen oder Wochen vornehmen wollen.

Sollten Sie über die "einfache" Vermietung hinaus noch weitere Dienstleistungen anbieten wollen wie etwa einen Frühstücksservice etc., so muss auch eine Genehmigung von der griechischen Tourismusbehörde EOT eingeholt werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Registernummer bei Ihrer Bewerbung in den einschlägigen Portalen etc. mit anzugeben, ansonsten könnten Bußgelder verhängt werden.

Vermietungseinnahmen sind in Griechenland zu versteuern

Wer nun seine Ferienimmobilie in Griechenland zur Vermietung anbietet, muss darauf achten, dass die Mieteinnahmen daraus in Griechenland (Belegenheitsprinzip) zu versteuern sind!

Wenn Sie also zum Beispiel in Deutschland Ihren Wohnsitz haben und eine Ferienimmobilie in Griechenland erwerben und diese vermieten möchten, müssen die daraus erzielten Mieteinnahmen dem griechischen Finanzamt gemeldet und auch nur in Griechenland versteuert werden. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahre 1966 und in diesem ist geregelt, dass Einkünfte welche aus unbeweglichem Vermögen, also auch aus Immobilien, dort besteuert werden müssen wo die Immobilie bzw. das Grundstück eben belegen ist. Dies hat zwar zur Folge, dass Sie die Mieteinnahmen eben in unserem Beispiel in Deutschland nicht versteuern müssen, aber für die Festsetzung des Steuersatzes in Deutschland (Progressionsvorbehalt) können die Mieteinnahmen in Griechenland herangezogen werden. 

Einkünfte aus Vermietungen müssen monatlich beim griechischen Finanzamt gemeldet werden, hierzu empfiehlt es sich einen Steuerberater vor Ort in Griechenland dafür zu beauftragen.

Steuersätze bei Mieteinnahmen in Griechenland

Einkünfte Steuersatz
0 bis 12.000 Euro 15%
12.001 bis 35.000 Euro 35%
ab 35.001 Euro 45%

Darüber hinaus muss ein Solidaritätszuschlag bezahlt werden:

Einkünfte Steuersatz
0 bis 12.000 Euro 0%
12.001 bis 20.000 Euro 2,2%
20.001 bis 30.000 Euro 5,0%
30.001 bis 40.000 Euro 6,5%
40.001 bis 65.000 Euro 7,5%
65.001 bis 220.000 Euro 9,0%
ab 220.001 Euro 10%

Bei "normalen" Ferienhäusern lohnt sich der Kauf nur privat und nicht über eine Kapitalgesellschaft. Sollten Sie jedoch zum Beispiel mehrere Objekte in Griechenland vermieten wollen bzw. entsprechend hohe Einnahmen daraus generieren, ist unter Umständen auch die Gründung einer Gesellschaft in Griechenland ein Option um weniger Steuern bezahlen zu müssen. In solch einem Fall werden Sie wie Unternehmen in Griechenland besteuert, aktuell mit 24% und können teils Investitions- und Betriebskosten absetzen. Jedoch ist damit auch eine größere Bürokratie und höhere laufenden Kosten verbunden, da Sie Ihren unternehmerischen Verpflichtungen nachkommen müssen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zusammen mit unseren kooperierenden Rechtsanwälten und Steuerberatern in Griechenland jederzeit sehr gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir freuen uns auf Sie!

 
 

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