Auch als stolzer Besitzer einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes in Griechenland sind Sie zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung mittels des Formulars E9 (für Immobilienbesitz) verpflichtet!
Daher beachten Sie bitte die Frist zur Abgabe der Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2014, welche nunmehr bis 31. März 2015 verlängert wurde!
Die Steuererklärung muss zwingend elektronisch von Ihrem steuerlichen Vertreter in Griechenland eingereicht werden.
Wer jedoch keine Einnahmen in Griechenland hat, zum Beispiel aus der Vermietung von Ferienimmobilien, muss natürlich auch keine Einkommensteuer bezahlen.
Im Rahmen unseres Full-Service nach dem Kauf übernehmen wir die Einkommensteuererklärung sowie die diversen Formalitäten gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater.
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