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Einspruchsfrist für Waldkarten beachten!

Einspruchsfrist für Waldkarten beachten!

Für die veröffentlichten Waldkarten bis 2021 wurde die Einspruchsfrist ab Ablauf nunmehr um 6 Monate verlängert!

14.06.2021

In den letzten Jahren wurden in ganz Griechenland sogenannte Waldkarten erstellt und veröffentlicht, wir hatten darüber in unseren News bereits berichtet. Um zum Beispiel ein Grundstück außerhalb eines Bebauungsplanes, also landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich, bebauen zu können, müssen diese nicht nur eine Mindestgröße etc. aufweisen, sondern dürfen auch nicht als Waldfläche deklariert sein, sonst wäre ein solches Grundstück nicht bebaubar.

Aktuell wurde in Griechenland ein Gesetz verabschiedet, welches vorsieht, dass die Frist für die Einreichung von Einwänden gegen bis 2021 veröffentlichte Waldkarten mit Ablauf um 6 Monate verlängert wird.
Für Grundstücks- und Immobilienbesitzer mit Wohnsitz im Ausland wird die Frist gar um weitere 20 Tage verlängert.

Wichtig: Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Griechenland sowie alle die ein Grundstück oder eine Immobilie in Griechenland kaufen möchten, sollten dringend anhand der Waldkarten prüfen bzw. überprüfen lassen, ob ggf. seitens des griechischen Forstamtes das Grundstück als Waldfläche ausgewiesen worden ist.
Wenn ein Grundstück als Waldfläche deklariert ist, wäre dieses grundsätzlich nicht bebaubar, es sei denn, man leitet das Einspruchsverfahren ein und bestreitet dies erfolgreich.

In einem solchen Einspruchsverfahren muss nachgewiesen werden, dass das Grundstück nicht bewaldet war. Dies kann zum Beispiel mittels Luftaufnahmen bewiesen werden.

Wenn das Grundstück ansonsten weiterhin als Waldfläche deklariert bleibt, besteht die Gefahr, dass die Eigentümer das Grundstück an den griechischen Staat verlieren.

Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden, wir sind gerne für Sie da. Wir überprüfen im Übrigen für unsere Kunden immer grundsätzlich VOR ! Kauf die Waldkarten, um von Anfang abgesichert zu sein!

 
 

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