Fristverlängerung für die Steuererklärung E9

Fristverlängerung für die Steuererklärung E9

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung E9, bei Immobilienbesitz in Griechenland, wurde bis zum 30. Juni 2015 verlängert!

08.04.2015

Das griechische Finanzministerium kommt den Besitzern von Immobilien in Griechenland und generell den Steuerzahlern wiederum, wie schon in den letzten Jahren auch, entgegen und hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung E9 bis 30. Juni 2015 verlängert.

Diese Steuererklärung müssen auch Besitzer von Ferienimmobilien bzw. Zweitwohnsitzen in Griechenland, welche nicht Ihren Hauptwohnsitz in Griechenland sondern zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, abgeben. Wenn Sie jedoch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Immobilie in Griechenland generieren, müssen Sie natürlich auch keine Steuern bezahlen, jedoch muss das Vermögen in Griechenland, in diesem Fall die Immobilie, in der Steuerklärung angegeben werden.

Auch Änderungen bei den Besitzverhältnissen oder Änderungen bei Ihrem Immobilienvermögen in Griechenland durch Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft etc. muss deklariert werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem deutsch-griechischen Steuerberater jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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