Verlängerung der Einreichungsfrist für die Ansässigkeitsbescheinigung

Die Frist für den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes wurde auf den 29.03.2012 verlängert.

07.01.2013

Wie bereits mit unserer News vom 15.11.2012 berichtet, wurde in Griechenland unter anderem eine Nachweispflicht über den Aufenthalt in Griechenland steuerpflichtiger Auslandsbewohner eingeführt. Danach  sind diese verpflichtet Ihren Wohnsitz im Ausland durch die fristgerechte Vorlage einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung nachzuweisen. Ansonsten können sie für ihr gesamtes Welteinkommen in Griechenland als unbeschränkt steuerpflichtig besteuert werden.

Die ursprünglich auf den 31.12.2012 gesetzte Einreichungsfrist für die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung aber auch  für die weiteren vorzulegenden Bescheinigungen wurde durch aktuelles Rundschreiben des griechischen Finanzministeriums auf den 29.03.2013 verlängert.

Von der obigen Nachweispflicht ausgenommen werden gemäß dem vorgenannten Rundschreiben diejenigen Auslandsbewohner welche in Griechenland Einkünfte aus landwirtschaftlichen Betrieben von bis zu 500 EUR erzielen, oder Einkünfte aus Zinserträgen erzielen, die aber bereits quellbesteuert werden, sofern hierfür keine Einkommensteuerpflicht besteht.

Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
 

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