Weinanbau auf Grundstück bleibt bei Eigenverbrauch steuerfrei

Weinanbau auf Grundstück bleibt bei Eigenverbrauch steuerfrei

Für Verwirrung sorgte eine seit dem 01.01.2016 geltende Sonderverbrauchssteuer für Weinanbau. Bei Eigenverbrauch fällt diese aber nicht an!

04.02.2016

Seit dem 01.01.2016 gilt in Griechenland eine neu eingeführte Sonderverbrauchssteuer auf den Anbau von Wein, wonach auch Privatleute bei Weiterverkauf diese Steuer bezahlen müssen. 20 Euro pro Hektoliter wären hier fällig.

Viele Eigentümer von Ferienimmobilien, Zweitwohnsitzen und Grundstücken in Griechenland bauen neben Oliven auch Wein an.

Aber: Nicht von der Sonderverbrauchssteuer betroffen sind Privatleute, welche auf Ihrem eigenen Grundstück Wein anbauen und diesen auch selbst, mit der Familie, Freunden oder Gästen konsumieren. Wichtig ist, dass kein Verkauf des Weins erfolgt! Sonst würde die Abgabe anfallen, jedoch bestehen hier auch Erleichterungen für Kleinerzeuger.

 
 

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