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Neue Baubestimmungen in Griechenland

Neue Baubestimmungen außerhalb von Bebauungsplänen - Verschärfung von Baubestimmungen in Orten mit weniger als 2000 Einwohnern

Griechenland - 15.09.2011

Neue Baubestimmungen außerhalb von Bebauungsplänen in Griechenland

Insbesondere in sogenannten Natura-2000-Gebieten wird die Parzellierung und Bebauung außerhalb von Ansiedlungen und Bebauungsplänen liegender Grundstücke in Griechenland verschärft.

"Die Bebauung wird nicht gänzlich verboten, jedoch insofern eingeschränkt, dass für die allgemeine Bebauung außerhalb genehmigter Bebauungspläne und bestehender Ansiedlungen liegenden Grundstücke eine Fläche von wenigstens 4.000 m² aufweisen muss", berichtet Georgios Karras vom Athener Büro der G I S.

In sogenannten Natura-2000-Gebieten können dagegen nur noch Grundstücke mit einer Fläche von wenigstens 10.000 m² bebaut werden. Ausgenommen davon sind Grundstücke die bereits rechtmäßig parzelliert und als bebaubar charakterisiert worden sind. Darüber hinaus muss das Grundstück über eine Länge von minimum 25 Metern bzw. 45 Meter an einer öffentlichen bzw. gemeinschaftlich genutzten Straße haben.

Alle bisherigen Sonderregelungen werden abgeschafft. Verboten wird außerdem die Bebauung auf Inseln der Ägäis die außerhalb eines Bebauungsplans liegen und ein durchschnittliches Gefälle von mehr als 40% aufweisen.

"Die Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz der wunderschönen Natur Griechenlands, die einzigartig ist und man lernt aus Fehlern einer zu dichten Bebauung wie in anderen Feriengebieten Europas, beispielsweise der Costa Blanca in Spanien", so Christian Seyrer.

Verschärfte Baubestimmungen in Griechenland

In Orten und Ansiedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern treten noch strengere Baubestimmungen in Kraft.

Ziel ist die Verbesserung des Wohnumfeldes. So ist zukünftig bei Grundstücken mit einer Fläche von 300 bis 500 Quadratmetern eine minimale Front von 10 Metern und für größere Grundstücke ein Front von 15 Metern erforderlich. Darüber hinaus sind auf Grundstücken mit weniger als 700 m² die Errichtung eines Gebäudes von bis zu 240 m² gestattet, hingegen auf Grundstücken mit einer Größe von über 700 m² bis zu 400 m² bebaut werden darf.

Für Grundstücke mit weniger als 200 m² wird die Geschossflächenzahl auf 1,0 bestimmt - dafür die Grundflächenzahl maximal 70% betragen.

Zu guter Letzt darf bei Grundstücken in Hanglagen die Erhebung des Gebäudes über das Niveau der Straße nicht mehr als 4,50 Meter betragen. Die Gestaltung des natürlichen Grundes von Grundstücken mit Neigungen durch Aushebungen oder Aufschüttungen sind bis zu 1 Meter gestattet.

Beratung wichtig

Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollte auf jeden Fall immer der Rat eines Spezialisten eingeholt werden. Allein schon wegen des Verwaltungsaufwandes und der anfallenden Bürokratie empfiehlt es sich einen deutschsprachigen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Die objektive Beurteilung der Lage und Qualität, die Kenntnis der Infrastruktur und der rechtlichen Vorschriften sowie der Sprache lassen den Traum von einer eigenen Immobilie in Griechenland dann aber auch unbeschwert und ohne Stolperfallen wahr werden.

Christian Seyrer

Unternehmensporträt G I S

Die G I S Global Immobilien Service GmbH mit Sitz in Augsburg ist Marktführer für schlüsselfertiges Bauen von Ferienimmobilien, Zweit- und Altersruhesitzen in Griechenland. Sie wurde 1998 vom heutigen Geschäftsführer Christian Seyrer gegründet und beschäftigt derzeit über 40 Mitarbeiter in Deutschland und Griechenland.

 

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