Immobiliensuche

 
Einkommensteuererklärung für 2016 in Griechenland: Frist bis 30. Juni 2017

Einkommensteuererklärung für 2016 in Griechenland: Frist bis 30. Juni 2017

Die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung ist auch für Besitzer von Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen in Griechenland Pflicht.

02.05.2017

Besitzen Sie eine Immobilie oder einen Zweitwohnsitz in Griechenland? In diesem Fall sind Sie zur Abgabe der jährlichen, griechischen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde vom griechischen Finanzamt auf den 30. Juni 2017 festgelegt.

Für das Einkommen des Jahres 2016 müssen Sie die Steuererklärung elektronisch über das Steuerportal TAXISnet einreichen. Dafür benötigen Sie das Formular E9 (Immobiliendeklaration) ebenso wie die elektronischen Zugangsdaten, um sich bei TAXISnet einzuloggen. Dies erledigt für Sie in aller Regel Ihr Zustellungsbevollmächtigter Steuerberater.

Weitergehende Fragen erläutern wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater sehr gerne.

 
 

Haben Sie Fragen?

Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich!
 
 

Kontakt

G I S Global Immobilien
Service GmbH
Oberer Graben 51, 86152 Augsburg Deutschland
Telefon: +49 (0) 821 / 748296-0 

Kontakt aufnehmen

Newsletter abonnieren

 
 

Copyright © G I S Global Immobilien Service GmbH - Immobilien Griechenland - individuelles Bauen Griechenland - 1998-2019. Alle Rechte vorbehalten.